Gemäß einem Bericht von www.merkur.de,
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankengeld auch ausbezahlt werden muss, wenn die Krankschreibung erst verspätet bei der Krankenkasse eingeht. Dies betrifft Fälle, in denen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät bei der Krankenkasse eingereicht wurde, was bisher zu einer Verweigerung der Krankengeldzahlung führte.
Die Einführung der Verpflichtung für Vertragsärzte, Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln, spielt eine entscheidende Rolle in diesem Urteil. Seit Anfang 2021 sind Ärzte dazu verpflichtet, diese Bescheinigungen rechtzeitig an die Krankenkassen zu übermitteln. Das Gericht hat entschieden, dass Versicherte nicht unter Versäumnissen von Ärzten leiden sollen und daher ihr vollständiges Krankengeld erhalten müssen, auch wenn die Bescheinigung verspätet eingereicht wurde.
Dieses Urteil bedeutet, dass die Krankenkassen nun dazu verpflichtet sind, das Krankengeld zu zahlen, unabhängig davon, ob die Krankschreibung rechtzeitig eingereicht wurde oder nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen für Privatärzte und Reha-Einrichtungen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Diese sind nicht von dem Urteil betroffen.
Dieses Urteil wird voraussichtlich zu einer Entlastung für die Versicherten führen, da sie ihr Krankengeld trotz verspäteter Krankschreibung erhalten werden. Es wird auch erwartet, dass die elektronische Übermittlung der Bescheinigungen die Verwaltungsprozesse verbessern und die Zeitverzögerungen bei der Zahlung des Krankengeldes reduzieren wird.
Den Quell-Artikel bei www.merkur.de lesen