Gemäß einem Bericht von www.tagesschau.de,
Die deutsche Wirtschaft wehrt sich gegen die Pläne der EU-Kommission, eine einheitliche Zahlungsfrist von 30 Tagen für alle Handelsgeschäfte einzuführen. Kritiker, darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE), warnen vor steigenden Finanzierungskosten, insbesondere für kleine Unternehmen. Die derzeitige Standardfrist im Geschäftsverkehr beträgt 60 Tage, wobei individuelle Vereinbarungen möglich sind.
Die Pläne der EU-Kommission sehen vor, Zahlungsverzögerungen zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass kleine und mittelständische Unternehmen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Bundesjustizminister äußerte Bedenken, dass starre Fristenvorgaben den unterschiedlichen Sachverhalten nicht gerecht werden und der Wirtschaft zu wenig Raum für Vertragsfreiheit lassen. Der Handelsverband Deutschland warnt vor den starren Vorgaben und betont, dass die Vereinbarung einer längeren Zahlungsfrist für den Händler bei länger im Geschäft oder im Lager verharrender Ware existentiell sei, da dadurch hohe Finanzierungskosten gespart werden können.
Als Finanzexperte sehe ich die potenziellen Auswirkungen für den Markt und die Finanzbranche. Eine einheitliche Zahlungsfrist von 30 Tagen könnte die Liquiditätslage von kleinen und mittleren Unternehmen belasten. Kurze Zahlungsziele würden die Betriebe zwingen, den Wareneinkauf häufig zu zwischenfinanzieren und dadurch entstehende Liquiditätslücken müssten oft durch Kredite gedeckt werden. Dies könnte zu steigenden Finanzierungskosten führen und die Wirtschaftstätigkeit belasten.
Zudem könnten die starren Vorgaben die Flexibilität der Unternehmen einschränken und dazu führen, dass sie mit höheren Kosten für die Beschaffung der Ware konfrontiert sind. Die Einführung einer einheitlichen Zahlungsfrist sollte daher sorgfältig geprüft werden, um die finanzielle Stabilität der Unternehmen zu gewährleisten und negative Auswirkungen auf den Markt zu vermeiden.
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