Gemäß einem Bericht von www.ruhr24.de, plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach drastische Veränderungen in der Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen. Er argumentiert, dass Homöopathie als Kassenleistung keinen Sinn ergibt und dass Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen.
Die geplante Streichung homöopathischer Leistungen in den Krankenkassen-Satzungen soll unnötige Ausgaben vermeiden. Zusatzversicherungen sollen jedoch weiterhin solche Leistungen abdecken können.
Homöopathische Arzneimittel basieren auf pflanzlichen, mineralischen und tierischen Substanzen, die verdünnt und oft in Form von Kügelchen eingenommen werden. Es gibt jedoch keinen wissenschaftlichen Konsens darüber, dass homöopathische Behandlungen über Placebo-Effekte hinaus einen messbaren Nutzen bieten.
Die geschätzte Ersparnis durch die Streichung der Homöopathie als Kassenleistung beträgt laut dem Spiegel höchstens zehn Millionen Euro, obwohl Homöopathie im Vergleich zu anderen Gesundheitsausgaben nur einen geringen Anteil ausmacht.
Als Finanzexperte ist es wichtig zu beachten, dass die Streichung homöopathischer Leistungen Auswirkungen auf den Markt und die Finanzbranche haben könnte. Pharmazeutische Unternehmen, die homöopathische Arzneimittel herstellen, könnten Gewinneinbußen verzeichnen, während Zusatzversicherungen, die solche Leistungen abdecken, eine erhöhte Nachfrage verzeichnen könnten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geplante Streichung homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen potenziell zu Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche führen könnte.
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