Überprüfung von 840 Webseiten
Die Verbraucherzentrale hat bei der Überprüfung von 840 Webseiten festgestellt, dass viele Webseitenbetreiber die Vorgaben nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben, wie Tagesschau berichtete. Bei 349 Seiten fehlte der Kündigungsbutton komplett, bei über 100 Seiten war der Button entweder versteckt oder falsch beschriftet. Weitere Verstöße wurden bei 339 Webseiten festgestellt. Nur 273 Seiten hatten den Button ordnungsgemäß eingebunden. Die Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern, Tatjana Hahn, bedauert, dass die Gesetzesänderung von so vielen Webseiten nicht korrekt umgesetzt wird. Sie hofft, dass alle betroffenen Seiten schnellstmöglich verbessert werden.
Erste Fortschritte
Es wurden bereits erste Fortschritte festgestellt. Anfang November haben 86 der abgemahnten Webseitenbetreiber eine Unterlassungserklärung abgegeben, so die Verbraucherzentrale. In einigen Fällen wird es wahrscheinlich zu Gerichtsverhandlungen kommen. Es wurde auch berichtet, dass Unternehmen, die keine Abmahnung erhalten haben, freiwillig ihre Webseite verbessert haben. Die Verbraucherzentrale wird die Situation weiterhin beobachten und gegebenenfalls weitere Abmahnungen aussprechen.
Gemäß einem Bericht von www.onlinehaendler-news.de
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