Hessen plant Nachtragshaushalt: Geldspielräume für Kommunen nutzen!

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Hessen plant Nachtragshaushalt 2025, um neue Schuldenräume zu nutzen. Finanzminister Lorz kündigt Sondersitzung an.

Hessen plant Nachtragshaushalt 2025, um neue Schuldenräume zu nutzen. Finanzminister Lorz kündigt Sondersitzung an.
Hessen plant Nachtragshaushalt 2025, um neue Schuldenräume zu nutzen. Finanzminister Lorz kündigt Sondersitzung an.

Hessen plant Nachtragshaushalt: Geldspielräume für Kommunen nutzen!

In Hessen steht ein bedeutender finanzieller Schritt bevor: Die Landesregierung plant, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 im Hessischen Landtag einzubringen. Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz (CDU) hat in diesem Zusammenhang die neuen Regelungen zur Schuldenaufnahme betont, die den Ländern nun erlauben, sich mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu verschulden. Diese Entscheidung des Bundesrates bietet Hessen neuen finanziellen Spielraum, den die Landesregierung gezielt zugunsten des Landes und seiner Kommunen nutzen möchte, wie finanzen.hessen.de berichtet.

Lorz stellte klar, dass die grundlegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nun etabliert sind, um diese neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Allerdings wird das Kabinett am kommenden Montagabend über den konkreten Umfang der Nutzung des Spielraums entscheiden müssen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Notwendigkeit von drei Beratungen im Landtag, um den Nachtragshaushalt noch in diesem Jahr zu verabschieden, was in den regulären Plenarsitzungen nicht mehr machbar ist. Aus diesem Grund wurde eine Sondersitzung beim Landtag beantragt, die für den 28. Oktober 2025 stattfinden soll.

Wirtschaftliche Kontexte und Herausforderungen

Die Entscheidung zur Nutzung des neuen Spielraums fällt in eine Zeit, in der die hessische Landesregierung unter Druck steht, insbesondere aus den Reihen der Grünen im Landtag. Diese kritisieren die Verzögerung der Haushaltsberatungen und fordern eine bessere Finanzierung der Hochschulen in Hessen. Der Nachtragshaushalt soll durch die Verwendung der neuen schuldenpolitischen Spielräume einen positiven Einfluss auf verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens haben.

Auch im Bundeskontext hat sich die rechtliche Lage für Nachtragshaushalte geändert. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 hat klargestellt, dass bestimmte Kredite aus Sondervermögen, die zur Bewältigung der Corona-Folgen aufgenommen wurden, nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Infolgedessen sind Projekte zur Gebäudesanierung, zur Förderung erneuerbarer Energien sowie verschiedene Subventionen betroffen. Dies wirft Fragen auf, wie die Bundesregierung künftig ihre geplanten Maßnahmen finanzieren kann, und es könnte auch Auswirkungen auf die hessischen Finanzen haben, die im Rahmen des Nachtragshaushalts berücksichtigt werden müssen, so zeit.de.

Abschließend wird erwartet, dass Hessen seine finanziellen Anforderungen geschickt navigieren muss, um die neuen Möglichkeiten zu nutzen, gleichzeitig aber auch den rechtlichen und politischen Rahmen im Blick zu behalten. Der Nachtragshaushalt wird demnach nicht nur in Hessen, sondern auch im Kontext bundesweiter Herausforderungen von großem Interesse sein.