Gemäß einem Bericht von netzpolitik.org, hat das Landgericht München entschieden, dass Online-Kündigungen ohne Anmeldung auf einer Webseite möglich sein müssen. Dieser Entscheidung ging eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Sky Deutschland voraus, da der Kündigungsprozess auf Wow, einem Streaming-Dienstleister von Sky, undurchsichtig und schwer nachvollziehbar für Verbraucher:innen war. Das Gericht argumentierte, dass die Angabe des Namens und weiterer Identifizierungsmerkmale ausreichen sollten, um sich für die Kündigung auszuweisen.
Die Entscheidung des Landgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf den Markt haben. Durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge sind Unternehmen bereits seit Juli 2022 verpflichtet, einen deutlich sichtbaren Kündigungsbutton auf ihrer Webseite einzurichten. Diese Verpflichtung betrifft alle Anbieter:innen, die ihre Dienstleistungen über Online-Verträge verkaufen. Das Urteil könnte ebenfalls Auswirkungen auf andere Unternehmen haben, die ähnliche Geschäftspraktiken anwenden, da nicht alle sich an das neue Gesetz halten.
Eine Untersuchung des VZBV vom Juni 2023 zeigte auf, dass selbst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes offensichtliche Mängel bei der Umsetzung der Regelung festzustellen sind. Weniger als die Hälfte der überprüften Webseiten verfügen über einen Kündigungsbutton, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies deutet darauf hin, dass die Unternehmen möglicherweise Schwierigkeiten haben, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
Insgesamt zeigt sich, dass das Urteil des Landgerichts München und die durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge geschaffenen Regelungen den Verbraucherschutz stärken und den Verbraucher:innen mehr Rechte einräumen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Unternehmen auf diese Entwicklungen reagieren und inwiefern die Umsetzung des Gesetzes verbessert werden kann.
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