Am besten Rücksprache mit der Versicherung halten
Allerdings heißt es beim BdV auch, einige Versicherer würden Bargeld und Wertsachen hier ausschließen. Ein prüfender Blick in den Vertrag kann sich also lohnen.
Auch wer seinen Urlaub im Wohnmobil verbringe oder eine Seereise gewählt habe, mit einer Schiffskabine als Urlaubsunterkunft, könne bei der Versicherung nachfragen, ob der Diebstahlschutz ausreichend ist.
Wertsachen nicht zu schützen, ist „grob fahrlässig“
Doch nicht immer ist die Schiffskabine oder ein verschlossenes Hotelzimmer der Tatort. Es kann auch das Badetuch am Strand sein oder eine Parkbank. Wenn Reisende dort Handy und Co. ungeschützt vergessen oder liegen lassen – also: nicht eingeschlossen oder ähnliches – haben sie vermutlich Pech.
Denn wenn Diebe ohne Probleme an die Beute gelangten, sei das für die Versicherungen „ein grob fahrlässiges Herbeiführen eines Schadens“, und die beklauten Versicherten bekommen nichts.
Ganz anders ist die Situation jedoch, wenn Täter oder Täterinnen Reisende mit Gewalt dazu drängen, ihre Wertsachen herzugeben. Das, so der BdV, stufe die Hausratversicherung als räuberische Erpressung ein – und der Verlust würde zum Neuwert erstattet.
Gemäß einem Bericht von www.br.de,
Als Wirtschaftsexperte ist es wichtig zu betonen, wie entscheidend es ist, vor Antritt einer Reise die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung zu überprüfen. Gerade im Hinblick auf Urlaubsreisen sollten Reisende sich vergewissern, dass auch Wertsachen wie Bargeld und Schmuck im Versicherungsschutz enthalten sind. Des Weiteren ist es ratsam, sich bei unkonventionellen Unterkunftsarten wie Wohnmobil oder Schiffskabine zu vergewissern, ob der Diebstahlschutz ausreichend ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Verhalten der Reisenden während des Urlaubs. Es sollte unbedingt vermieden werden, Wertsachen ungeschützt oder unbeaufsichtigt liegen zu lassen, da dies grob fahrlässiges Handeln darstellt und von den Versicherungen unter Umständen nicht abgedeckt wird. Hier sollten Reisende stets darauf achten, ihre Wertsachen sicher zu verwahren, um im Falle eines Diebstahls geschützt zu sein.
Abschließend ist zu betonen, dass die Hausratversicherung bei räuberischer Erpressung den Verlust zum Neuwert erstattet. Diese Information ist wichtig für Reisende, die sich in Gebieten mit erhöhtem Risiko für Raubüberfälle aufhalten. Es lohnt sich also, vor Beginn einer Reise die Bedingungen der Hausratversicherung zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem Versicherungsanbieter zu halten, um im Falle eines Diebstahls gut geschützt zu sein.
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