Gemäß einem Bericht von www.tagesspiegel.de hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Klage gegen Immoscout24 eingereicht. Der Grund dafür ist, dass das Wohnungsanzeigenportal Kunden eine Bonitätsauskunft als Teil eines Abos anbietet und dabei den Eindruck erweckt, dass Verbraucher schon bei der Besichtigung einen Bonitätsnachweis erbringen müssen. Laut dem vzbv ist es jedoch illegal, eine solche Auskunft bereits vor Abschluss des Mietvertrags zu verlangen.
Die Schufa-Auskunft wird oft als wichtiger Bestandteil der Bewerbungsmappe von Wohnungssuchenden betrachtet. Immoscout24 bewirbt diese Leistung und erweckt dabei den Eindruck, dass Vermieter schon bei der Wohnungsbesichtigung einen Bonitätsnachweis verlangen dürfen. Der vzbv hält diese Werbung für irreführend, da Vermieter erst dann eine Bonitätsauskunft verlangen dürfen, wenn der Mietvertrag praktisch schon auf dem Tisch liegt.
Die möglichen Auswirkungen dieser Klage könnten sein, dass Immoscout24 seine Werbeaussage ändern muss, um nicht mehr den Eindruck zu erwecken, dass Vermieter eine Schufa-Auskunft bereits bei der Wohnungsbesichtigung verlangen dürfen. Dies könnte dazu führen, dass Wohnungssuchende in Zukunft nicht mehr dazu gedrängt werden, schon frühzeitig eine Bonitätsauskunft einzuholen, sondern damit warten können, bis der Mietvertrag tatsächlich zur Sprache kommt.
Diese Änderung könnte sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben. Einerseits würden Wohnungssuchende entlastet, da sie nicht mehr frühzeitig eine kostenpflichtige Auskunft einholen müssten, wenn sie noch nicht sicher sind, ob sie die Wohnung überhaupt bekommen. Andererseits könnte dies dazu führen, dass Vermieter vermehrt nach anderen Kriterien ihre Entscheidungen treffen, wenn es um die Auswahl der Mieter geht.
Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Berlin über die Klage entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf den Markt für Wohnungsanzeigenportale und die Wohnungssuche im Allgemeinen haben wird.
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