
Ein richtungsweisendes Urteil des Sozialgerichts Berlin hat kürzlich für Aufsehen gesorgt. Das Gericht entschied, dass das Jobcenter die Kosten für private Haftpflicht- und Hausratsversicherungen eines Bürgergeld-Empfängers übernehmen muss. Der Kläger hatte bei dem Jobcenter die Erstattung dieser Prämien beantragt, wurde jedoch zunächst abgelehnt. Die Entscheidung des Sozialgerichts kam in dem Fall, der unter der Aktennummer S 109 AS 25036/15 geführt wurde, zustande.
Nach Angaben von fr.de begründete der Kläger seine Forderung mit der gesetzlich verankerten Versicherungspflicht gemäß seinem Mietvertrag. Der Endentschluss des Gerichts fiel am 24. Juli 2017. Es wies die Argumentation des Jobcenters zurück, welches die Übernahme der Kosten verweigerte, da diese nicht im Gesetz aufgelistet sind. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass die Prämien für die Versicherungen als Kosten der Unterkunft geregelt sind.
Der Verlauf des Rechtsstreits
Der Kläger war als Leistungsbezieher beim Jobcenter registriert und hatte nachweislich eine Haftpflicht- sowie eine Hausratversicherung abzuschließen, um seiner mietvertraglichen Verpflichtung nachzukommen. Nachdem das Jobcenter seinen Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt hatte, legte er Widerspruch ein. Dieser wurde jedoch zurückgewiesen, sodass er vor dem Sozialgericht klagte und sich anwaltlich vertreten ließ.
Sein Anwalt argumentierte, dass solche Versicherungen sowohl Dritte als auch den Staat schützen. Ohne eine Hausratversicherung könnte im Schadensfall das Jobcenter für die Schäden aufkommen müssen. Die Rechtsanwaltskanzlei wies darauf hin, dass die Prämien für die Versicherungen nicht im regulären Bedarfsbereich des Sozialgesetzbuches II berücksichtigt sind und als „Sonderbedarf“ zu betrachten sind. Das Jobcenter erwiderte, die Mietvertragsklausel sei unwirksam und der Leistungsbezieher könne dagegen verstoßen.
Kritik an der Entscheidung des Jobcenters
Die Entscheidung des Sozialgerichts stellte das Jobcenter in ein schlechtes Licht. Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes äußerten Kritik an der Haltung der Behörde, da diese zu finanziellen Einschnitten für die Leistungsbezieher führen könne. Die offizielle Stellungnahme des Jobcenters wird als Risiko für die betroffenen Bürger betrachtet, die sich durch die Ablehnung in eine rechtlich unsichere Lage gedrängt sehen.
Das Urteil zeigt, dass Bürgergeld-Empfänger unter bestimmten Bedingungen auch Anspruch auf die Übernahme von Kosten haben, die in der Regel nicht berücksichtigt werden. Versicherungsprämien werden nun als Teil der Unterbringungskosten anerkannt, was für viele betroffene Leistungsbezieher eine positive Wendung darstellt.