Gemäß einem Bericht von www.zeit.de, müssen sich Mieter ab dem 1. Juli 2024 selbst um ihren TV-Empfang kümmern, da das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ wegfallen wird. Vermieter dürfen ab diesem Zeitpunkt die Kosten für Kabelanschlüsse nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Dadurch müssen Mieter eigenständig Verträge mit Kabelanbietern abschließen.
Die Verbraucherzentrale und Mieterverbände raten dazu, sich frühzeitig um einen neuen Anbieter zu kümmern und Verträge zu vergleichen. Derzeit klingeln bereits Vermittler an den Wohnungstüren, um Verträge abzuschließen, daher sollten Mieter darauf achten, genau zu prüfen, was die Verträge beinhalten.
Die Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher könnten vielfältig sein. Da Vermieter die Kosten für Kabelanschlüsse nicht mehr über Nebenkosten abrechnen dürfen, könnten die Preise für den Kabelanschluss steigen. Die Gruppentarife für Vermieter waren häufig günstiger, so dass sich der Kabelanschluss bei einem Einzelvertrag leicht verteuern könnte – um etwa zwei bis drei Euro pro Monat. Dies könnte zu höheren Kosten für die Mieter führen.
Auf der anderen Seite erhalten Mieter nun mehr Freiheit, wie sie Fernsehen empfangen und müssen nicht mehr für Anschlüsse zahlen, die sie eventuell gar nicht benutzen. Für Verbraucher ist es wichtig, beim Abschluss eines neuen Vertrages genau zu prüfen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Der Empfang über einen Kabelanschluss ist weiterhin möglich, daneben ist jedoch auch der Empfang per Satellit, Internet oder eine DVBT-Antenne möglich.
Insgesamt kann dieser Schritt dazu führen, dass Mieter mehr Auswahlmöglichkeiten bei ihrem TV-Empfang haben, aber auch höhere Kosten tragen müssen, wenn die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Markt und die Verbraucher auf diese Veränderung einstellen werden.
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