Gemäß einem Bericht von www.faz.net, hat die Verbraucherzentrale Hessen eine Klage auf Unterlassung gegen David Ekwe-Ebobisse eingereicht, der unter der Geschäftsbezeichnung „Dr. Raw“ im Internet Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Der Online-Händler ist ein bekanntes Gesicht der „Reichsbürger“-Bewegung und bezieht für die Gruppe „Königreich Deutschland“ Stellung. Die Verbraucherzentrale Hessen sieht darin einen klaren Verstoß gegen elementare Verbraucherrechte, da Käufer sich auf der Online-Plattform „für die Dauer der Geschäftsbeziehung (…) eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) eingehen“ würden. Weiterhin sollen die Produkte auf dem deutschen Markt nicht ohne weiteres mit gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden, wie die Verbraucherzentrale mitteilt.
Eine außergerichtliche Regelung sei nicht möglich gewesen, da sich der Inhaber von Dr. Raw dem deutschen Rechtsraum verweigert. Diese Auseinandersetzung hat weitreichende Auswirkungen auf den Markt und den Verbraucher.
Die Klage der Verbraucherzentrale Hessen könnte dazu führen, dass der Handel mit irreführenden Produkten eingeschränkt wird. Dadurch können Verbraucher vor Produkten geschützt werden, die mit unzulässigen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Verbraucher könnten somit besser über die Produkte informiert werden und eine fundierte Kaufentscheidung treffen. Zudem könnte die Klage einen Präzedenzfall schaffen, der andere Online-Händler dazu ermutigt, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Das Vorgehen der Verbraucherzentrale könnte auch den Ruf des Online-Händlers und der „Reichsbürger“-Bewegung schädigen, da dies für beide Parteien eine unangenehme öffentliche Auseinandersetzung ist. Es bleibt abzuwarten, wie das Frankfurter Landgericht über die Klage entscheidet und welche Auswirkungen dies auf den Markt und die Verbraucher haben wird.
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