Verbraucherschutz

Landgericht Berlin gibt Verbraucherzentrale Recht: Teslas „Wächter-Modus“ verstößt gegen Datenschutzrecht

Gemäß einem Bericht von basicthinking.de hat das Landgericht Berlin der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Recht gegeben und entschieden, dass der sogenannte „Wächter-Modus“ von Tesla gegen das Datenschutzrecht verstößt. Die Verbraucherzentrale hatte im Sommer 2022 Klage gegen Tesla eingereicht, da Tesla-Fahrer:innen nicht die Möglichkeit haben, das Einverständnis der Passant:innen für die Aufnahmen der Umgebungskameras einzuholen. Tesla muss nun seine Werbung für den „Wächter-Modus“ ändern.

Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass die Nutzung des „Wächter-Modus“ massive Datenschutzverstöße beinhalte und Bußgelder für die Fahrer:innen riskiert würden. Tesla hat nach der mündlichen Verhandlung vor Gericht die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das Unternehmen warnt seit dem Urteil seine Kund:innen im Benutzerhandbuch vor dem „Wächter-Modus“ und betont, dass die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte in Bezug auf die Verwendung von Kameras die Verantwortung der Fahrzeugbesitzer:innen ist.

Es bleibt abzuwarten, ob die Fahrzeugbesitzer:innen künftig auf den „Wächter-Modus“ verzichten werden. Die Funktion soll grundsätzlich vor Diebstahl schützen und die Fahrzeuge sind mit Kameras ausgestattet, um die Umgebung zu überwachen. Die aufgenommenen Kamerabilder können auch per Smartphone abgerufen werden.

In Bezug auf eine weitere Klage des VZBV wegen irreführender Werbung zu den CO2-Emissionen beim Kauf eines Tesla hat das Landgericht Berlin diese jedoch abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hatte beanstandet, dass Tesla den CO2-Ausstoß seiner Fahrzeuge mit null Gramm angibt und gleichzeitig CO2-Zertifikate an andere Autobauer verkauft, die dadurch ihren Ausstoß erhöhen könnten. Das Gericht sah jedoch keine Irreführung der Verbraucher:innen in diesem Punkt. Der VZBV plant jedoch Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Diese Entscheidungen können Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher haben. Tesla muss seine Werbung anpassen und darauf hinweisen, dass der „Wächter-Modus“ ohne das Einholen des Einverständnisses der Passant:innen nicht genutzt werden darf. Dies könnte das Interesse an der Funktion beeinflussen und zu einer geringeren Nachfrage führen. Es bleibt auch abzuwarten, wie die Fahrzeugbesitzer:innen auf die Warnung im Benutzerhandbuch reagieren und ob sie auf den „Wächter-Modus“ verzichten oder weiterhin nutzen wollen.

Die abgewiesene Klage des VZBV bezüglich der CO2-Emissionen hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Markt oder die Verbraucher. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der VZBV mit der Berufung erfolgreich sein wird und ob dies zu Änderungen in der CO2-Angabe von Tesla-Fahrzeugen führen könnte.

Quelle: Gemäß einem Bericht von basicthinking.de

Den Quell-Artikel bei www.basicthinking.de lesen

Zum Artikel

Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert