Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, steigt im Jahr 2024 der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 96,72 Euro auf 100,07 Euro pro Monat. Diese Anpassung resultiert aus der Erhöhung der Verdienstgrenze für Minijobber von 520 auf 538 Euro. Diese Änderung hat Auswirkungen auf alle, die freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
In den kommenden Jahren werden weitere Erhöhungen erwartet, sollte der Mindestlohn wie geplant von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. In diesem Fall würde die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 Euro und der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung im Jahr 2025 auf 103,42 Euro ansteigen.
Diese Veränderung ist für alle relevant, die durch freiwillige Beiträge die Wartezeit für eine Altersrente erfüllen oder den gesetzlichen Rentenanspruch erhöhen möchten. Dazu zählen Selbständige, nicht erwerbstätige Erwachsene wie Hausfrauen oder -männer sowie Deutsche, die im Ausland wohnen und freiwillige Beiträge zahlen.
Die Höhe der freiwilligen Beiträge zur Rentenversicherung kann man selbst festlegen, muss dabei aber bestimmte Grenzen beachten. Der Mindestbeitrag liegt 2024 bei 100,07 Euro, während der Höchstbeitrag bei 1.357,80 Euro liegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass man einen Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung stellen muss, wenn man freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen möchte.
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