Gemäß einem Bericht von www.focus.de, wird über den Fall eines 75-jährigen Mietern berichtet, dem eine Mieterhöhung wegen einer geplanten Modernisierung angekündigt wurde. Da die Miete bereits 550 Euro beträgt und die Nettorente des Rentners nur 1350 Euro beträgt, würde die Mieterhöhung eine starke finanzielle Belastung darstellen. Der Vermieter schlägt jedoch vor, dass der Rentner einen Minijob ausführen könne, um die Miete zu bezahlen. Dies stößt auf Empörung und wird als Eingriff in die persönliche Freiheit des Mieters kritisiert. Der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg betont, dass die Rechtslage bei Modernisierungen kompliziert ist und Mieter sich gegen unzumutbare Härten wehren können.
Im Hinblick auf die geplanten Modernisierungen von Millionen von Häusern in Deutschland in den kommenden Jahren könnten solche Fälle zunehmen. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Vermieter bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen dürfen, jedoch maximal drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.
Die empfohlene Maßnahme ist, die Modernisierungsmieterhöhungen immer genau überprüfen zu lassen, da Vermieter versuchen könnten, nicht umlagefähige Kosten auf die Bewohner umzulegen. Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter nur die Modernisierung selbst umlegen können, nicht jedoch Reparaturen. In vielen Fällen würden die Kosten einer angeblichen Modernisierung nicht genau geprüft, weshalb Mieter immer aufgefordert werden, die Rechnungen sorgfältig zu überprüfen. Die Rechtsprechung sieht eine Mietbelastung von 30 Prozent des Einkommens als Richtwert für eine unzumutbare Härte an.
In Anbetracht dieser Informationen ist es wichtig, dass Mieter, insbesondere ältere mit kleiner Rente, über ihre Rechte und Möglichkeiten im Falle von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen informiert sind. Eine genaue Prüfung der Kosten und die Beratung durch Fachleute sind entscheidend, um mögliche unzumutbare Härten zu vermeiden.
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