
Am 31. August 2025 stehen zahlreiche Änderungen und neue Regelungen an, die sich auf Verbraucher, Gesundheit und digitale Dienstleistungen auswirken werden. Besonders hervorzuheben ist der EU-Data-Act, der am 12. September in Kraft tritt. Ab diesem Datum sind Hersteller verpflichtet, Daten von Nutzern offenzulegen. Dies betrifft verschiedene Geräte wie Smart-TVs, Haushaltsgeräte, Fitness-Tracker, vernetzte Autos und E-Bikes. Verbraucher erhalten somit die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie ihre Daten verwendet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die elektronische Patientenakte (ePA). Die Frist für die digitale Dokumentation endet ebenfalls im September 2025. Im Einklang mit den Bestrebungen der EU besteht das Ziel, ein europäisches Austauschformat für elektronische Patientenakten zu fördern. Hierbei sollen Bürger in der EU einen sicheren Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten und diese effizient austauschen können. Dies wird insbesondere bei Spezialistenkonsultationen oder Notfallbehandlungen von großer Bedeutung sein.
Wichtige Fristen und Änderungen
Die nächsten Wochen bringen zahlreiche Fristen und Regelungen mit sich: Zum 1. Oktober 2025 endet das Wärmepumpen-Privileg, und Vermieter sind verpflichtet, Verbrauchszähler zu installieren. Für private Krankenversicherungen laufen die Kündigungsfristen ebenfalls im September ab. Zudem dürfen große Flughäfen aufgrund einer neuen Flüssigkeitsregel bis zu zwei Liter Flüssigkeit im Handgepäck erlauben.
Ab 1. September wird die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr auf 682 Euro brutto angehoben. Der Bundesweite Warntag findet am 11. September statt, bei dem alle Warnsysteme getestet werden. Auch das Oktoberfest 2025 steht vor der Tür und beginnt am 20. September – bemerkenswert hierbei ist, dass in bestimmten Festzelten keine Bargeldannahme stattfinden wird.
Änderungen im Digitalbereich
Im digitalen Bereich wird die Folgen-Funktion von Google Maps am 1. September eingestellt, während Microsoft eine Aktualisierung seines Servicevertrags für Privatkunden zum Monatsende plant. Auch die Nullrunden-Verordnung wird im September beschlossen, wodurch die Regelsätze für das Bürgergeld unverändert bleiben. Die neuen Anforderungen an Cybersicherheitsanforderungen für Funk- und IoT-Produkte, die bereits im August in Kraft traten, stellen zusätzliche Herausforderungen dar.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Monat September 2025 zahlreiche bedeutende Veränderungen bringt, die sowohl Verbraucherrechte als auch digitale Gesundheitssysteme betreffen. Der Schwerpunkt liegt auf Datentransparenz und Sicherheit, wobei die Gewährleistung von Datenschutz und Interoperabilität bei Gesundheitsdaten eine vorrangige Rolle spielt.