Gemäß einem Bericht von www.welt.de, prüft das Brandenburger Verfassungsgericht eine AfD-Klage zum Hilfspaket des Landes und äußert sich dazu, ob das Haushaltsurteil aus Karlsruhe dabei berücksichtigt wird. Das Gericht entscheidet erst im kommenden Jahr abschließend über die Klage.
Laut Finanzministerin Katrin Lange (SPD) werden mögliche Auswirkungen des Urteils aus Karlsruhe auf das Paket geprüft. Sie verwies dabei auch auf das Verfassungsgericht. Lange betonte, dass in Brandenburg keine Corona-Notlagenkredite umgewidmet wurden. Zugleich wies sie darauf hin, dass bei der Verwendung der Gelder ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Notlagenbeschluss des Landtags bestehen müsse. CDU-Fraktionschef Jan Redmann sieht auch Prüfbedarf und betont, dass der Landtag die Notlage in einem Beschluss für die Jahre 2023 und 2024 erklärt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds im Nachtragshaushalt 2021 für unzulässig erklärt, was zu einem Fehlen von 60 Milliarden Euro an Krediten führte. Die Richter in Karlsruhe entschieden auch, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen. Das Gericht wies auch auf das Prinzip der Jährigkeit hin, wonach Ermächtigungen nur bis Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden dürfen.
Die Auswirkungen auf den Brandenburg-Paket könnten erheblich sein, insbesondere in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und den sachlichen Zusammenhang mit dem Notlagenbeschluss des Landtags. Die Prüfung des Verfassungsgerichts könnte möglicherweise zu Anpassungen oder Einschränkungen des Hilfspakets führen, je nachdem, ob die bisherige Finanzierung und Verwendung der Gelder den Anforderungen und Grundsätzen des Urteils aus Karlsruhe entsprechen. Die Unsicherheit und die potenziellen Folgen dieser Prüfung könnten auch Auswirkungen auf den Finanzmarkt in Brandenburg haben, da Investoren und Unternehmen möglicherweise abwarten, bis Klarheit über die Zukunft des Hilfspakets herrscht.
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