Gemäß einem Bericht von t-online.de, hat der Energieversorger Extraenergie im Juli 2022 die Preise für Strom und Gas massiv angehoben. Die Verbraucherschützer halten diese Preiserhöhungen für rechtswidrig und haben Sammelklagen vor dem Oberlandesgericht Hamm eingereicht, um Rückerstattungen für die betroffenen Kunden zu erreichen. Extraenergie hatte die Preise trotz geltender Preisgarantien erhöht, was von Verbraucherschützern als unzulässig angesehen wird. Die Begründung des Anbieters für das Brechen der Preisgarantien wurde bereits vom Oberlandesgericht Düsseldorf als nicht tragfähig bezeichnet.
Die Verbraucherschützer schätzen, dass mehr als 100.000 Kunden von den Preiserhöhungen betroffen sind. Angemeldete Verbraucher, die sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anschließen, können im Erfolgsfall einen Schadenersatz oder Rückerstattungen erhalten, ohne erneut vor Gericht ziehen zu müssen. Die Teilnahme an der Sammelklage verjährt auch Ansprüche auf Rückerstattungen nicht.
Die Auswirkungen dieser rechtswidrigen Preiserhöhungen können beträchtlich sein. Zum einen könnten betroffene Verbraucher finanziell geschädigt werden, sollten sie die erhöhten Preise zahlen müssen. Dies könnte zu einer verminderten Kaufkraft und einer Verringerung des Konsums führen. Zum anderen könnte das Vertrauen in Energieversorger insgesamt sinken, was den Wettbewerb und das Verbrauchervertrauen in der Branche langfristig schädigen könnte.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf die Sammelklagen reagiert und welche Auswirkungen dies auf den betroffenen Markt haben wird. Es ist jedoch zu erwarten, dass eine Entscheidung zugunsten der Verbraucherschützer möglicherweise zu einer Welle weiterer Klagen gegen ähnliche Praktiken anderer Energieversorger führen könnte.
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