Wohnungsmangel und zu geringe Neubau-Zahlen belasten aktuell den Immobilien-Sektor. Gleichzeitig scheinen die Bedingungen für Sanierungen immer ungünstiger zu werden. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle liegt die Sanierungsquote im deutschen Gebäudebestand derzeit bei nur 0,83 Prozent. Zusätzlich plant laut einer Umfrage des Verbands Bauherren-Schutzbund nur etwa ein Drittel der Eigennutzer mit älteren Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen.
Die Gründe dafür liegen vor allem in den aktuell hohen Baukosten. Trotz der Wohnbaukrise plant der Gesetzgeber jedoch eine neue Verordnung, die diese Kosten noch weiter erhöhen könnte. Es handelt sich hierbei um eine mögliche Reform der Gefahrstoffverordnung. Der Entwurf sieht vor, dass sämtliche Arbeiten an Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, ohne konkreten Verdacht unter kompletten Asbestschutzmaßnahmen samt Abfallentsorgung als Sondermüll durchgeführt werden sollen. Dies ist ein sehr aufwendiger und kostenintensiver Prozess.
Um dieser „Entsorgung auf Verdacht“ zu entkommen, müssen private Immobilieneigentümer Messungen durchführen lassen, um eine Asbest-Belastungsfreiheit nachzuweisen. Dies ist jedoch oft teuer und die Anzahl der Sachverständigen knapp. Zudem ist noch nicht geklärt, ob diese Freimessungen den abfallrechtlichen Anforderungen genügen.
Ein Hauptkritiker dieser Reform ist der Verband privater Bauherren (VPB). Dieser unterstützt zwar die Anstrengungen zur Verbesserung der Gebäude, jedoch ist es seiner Meinung nach nicht akzeptabel, dass private Bauherren alleine für die Prüfung und Entsorgung möglicher Altlasten verantwortlich sein sollen.
Der VPB argumentiert zudem, dass Bau-Laien oft überfordert sind, um eine Gefahrenlage bei verbautem Material zu beurteilen. Dadurch könnten unnötige finanzielle Belastungen für private Bauherren entstehen. Wenn eine Freimessung zu teuer oder kein Sachverständiger zur Verfügung steht, müssen laut der geplanten Verordnung auch unbelastete Baustoffe aufwendig als Sondermüll entsorgt werden. Dies könnte zu erheblichen Kostensteigerungen führen, ohne dabei einen zusätzlichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Diese mögliche Reform der Gefahrstoffverordnung hat somit potenziell negative Auswirkungen auf den Immobilien-Markt. Sie könnte zu weiteren Kostensteigerungen bei Sanierungsmaßnahmen führen und private Bauherren finanziell belasten. Dies könnte wiederum dazu führen, dass noch weniger Eigennutzer ältere Immobilien energetisch modernisieren lassen. Eine geringe Sanierungsquote und ein Mangel an neuen Immobilien würden langfristig den Wohnungsmarkt belasten und den Immobilien-Sektor weiterhin vor Probleme stellen.
Gemäß einem Bericht von www.fr.de
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