Gemäß einem Bericht von www.nr-kurier.de kann der Missbrauch persönlicher Daten zu Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigten Inkassoforderungen oder unerklärlichen Abbuchungen vom Bankkonto führen. Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale geben Tipps für betroffene Personen.
Die Betrüger erlangen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf Kosten anderer Verträge abzuschließen. Sie erhalten diese Daten entweder durch Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern von Verbraucherdaten. Um solche Fälle zu vermeiden, empfehlen das LKA und die Verbraucherzentrale, sorgfältig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindungen und Kreditkartendaten umzugehen.
Ein typischer Fall ist der einer Verbraucherin, die noch nie etwas im Internet bestellt hat und keine E-Mail-Adresse besitzt. Trotzdem erhält sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen für Online-Bestellungen, von denen sie nichts wusste. Die Betrüger benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen und diese beim Postzusteller abzufangen. Da die Bestellungen auf Rechnung bezahlt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen, die Kaufpreise einzutreiben.
Zum „European Cyber Security Month“ geben das LKA und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps für den Umgang mit Identitätsdiebstahl:
– Die Hausbank sollte umgehend informiert werden und die betroffenen Konten sollten sicherheitshalber über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.
– Bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl sollte der Betrugsfall bei der Polizei gemeldet werden, entweder bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes oder in Rheinland-Pfalz unter www.polizei.rlp.de/onlinewache.
– Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere Passwörter ersetzt werden.
– Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
– Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank bzw. das Kreditkarteninstitut rückgängig gemacht werden.
– Falls Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen auftauchen, kann mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden.
Diese Tipps sollen dabei helfen, den Schaden durch Identitätsdiebstahl zu begrenzen und die Betroffenen bei der Bewältigung der finanziellen und rechtlichen Folgen zu unterstützen. Es ist wichtig, die eigenen persönlichen Daten bestmöglich zu schützen und bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl sofort zu handeln.
Quelle: www.nr-kurier.de
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