Ein Lüdenscheider Hausbesitzer, Ingo Mewes, sieht sich seit dem Hochwasserereignis im Sommer 2021 mit einem Problem konfrontiert: Ein Hang an seinem Grundstück rutscht kontinuierlich ab, was zur potenziellen Gefährdung seines Eigenheims führt. Das Haus, Baujahr 1932, wurde nach dem Hochwasser saniert und ist in einem hervorragenden Zustand. Mewes bemerkte die Hangbewegungen nach dem Hochwasser und versucht seitdem, Maßnahmen zur Stabilisierung des Grundstücks zu ergreifen.
Nachdem Mewes feststellte, dass der abrutschende Hang teilweise im städtischen Besitz liegt, suchte er Unterstützung von der Stadt Lüdenscheid. Trotz Bemühungen und Gesprächen mit der Stadtverwaltung, die darauf bestand, dass die Sicherungsmaßnahmen in der Verantwortung des Hausbesitzers liegen, konnte keine Lösung gefunden werden. Mewes‘ Vorschläge, die Kosten für die Hangsicherung gemeinsam zu tragen oder den Hangabschnitt von der Stadt zu erwerben, wurden abgelehnt.
Die Stadt Lüdenscheid betonte, dass gemäß dem Nachbarschaftsrechtsgesetz NRW die Sicherung des Hangs auf dem Grundstück des Hausbesitzers liegt. Andere Häuser in der Nachbarschaft verfügen bereits über Stützmauern. Die Stadt prüfte die Möglichkeit, den städtischen Teil des Hangs an Mewes zu verkaufen, entschied jedoch, dass dieser Bereich für zukünftige Straßenerweiterungen freigehalten werden muss.
Ingo Mewes fühlt sich von der Stadt im Stich gelassen und äußert den Wunsch nach mehr Menschlichkeit in der Situation. Die finanziellen und physischen Anstrengungen, die eine alleinige Sicherung des Grundstücks erfordern würde, sind für ihn derzeit nicht realisierbar. Trotz des frustrierenden Stillstands in der Problemlösung hofft Mewes weiterhin darauf, dass eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden werden kann, um sein Haus und Grundstück zu schützen.