Die Fragen unserer Leser zur Steuererklärung 2023 beantworteten Experten verschiedener Institutionen. Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 können verschiedene steuerliche Vorteile nutzen, wie den Behindertenpauschbetrag von 1.780 Euro und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Für Rentner gelten besondere Regeln, wobei Spenden, Kirchensteuern, Handwerkerleistungen und Pflegekosten absetzbar sind. Das Wachstumschancengesetz führt für Neurentner mit Rentenbeginn 2023 Änderungen bei der Besteuerung ein. Eltern, die ihre Kinder in der Ausbildung unterstützen, können den Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Die Homeoffice-Pauschale wurde dauerhaft eingeführt, wobei bis zu 1.260 Euro jährlich für häusliche Arbeitsplätze abgezogen werden können. Kosten für ein Pflegeheim zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen seit 2022 Steuererklärungen für Arbeitnehmer mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen erstellen. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 Prozent der Einkünfte absetzbar. Die Steuererklärung 2023 muss je nach Veranlagung bis zum 2. September 2024 oder 2. Juni 2025 beim Finanzamt eingehen. Der Grundfreibetrag 2023 liegt bei 10.908 Euro für Alleinstehende und bei 21.816 Euro für Ehepaare oder Lebenspartner.
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