Telefonbetrug: Finanzexperte warnt vor gefährlichen Anrufen und schützt vor finanziellen Schäden
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor Betrügern, die am Telefon versuchen, Menschen um ihr Erspartes zu bringen. Besonders ältere Menschen sind häufige Zielscheiben. Die Betrüger nutzen das „Ja“ der Opfer, das sie bei einfachen Fragen wie „Hören Sie mich?“ erlangen, später aus, um vermeintliche Verträge abzuschließen und Zahlungsforderungen zu stellen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich zu wehren und die Bundesnetzagentur zu informieren, wenn man ungewollt einen Vertrag abgeschlossen hat. Gesetzlich ist festgelegt, dass ein Laufzeitvertrag erst mit Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung starten darf, und Verträge über das Telefon müssen diesem Rahmen entsprechen. Gesetzliche Regelung: Dürfen Verträge über das Telefon geschlossen werden? …

Telefonbetrug: Finanzexperte warnt vor gefährlichen Anrufen und schützt vor finanziellen Schäden
Gesetzliche Regelung: Dürfen Verträge über das Telefon geschlossen werden?
Die Bundesnetzagentur regelt, dass bestimmte Verträge (z. B. Energieverträge, Internet- und Mobilfunkverträge, Gewinnspiel- und Lotterieverträge) nicht mehr mit einem einfachen „Ja“ am Telefon abgeschlossen werden dürfen. Ein Laufzeitvertrag darf erst mit Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung beginnen.
Rechnungen sollten und müssen nicht gezahlt werden
Im Falle eines ungewollten Vertragsabschlusses am Telefon sollte man die Forderungen zurückweisen und sich zur Wehr setzen. Die Musterbriefe der Verbraucherzentrale können dabei helfen. Es sollte darauf geachtet werden, dass offene Beträge nicht einfach gezahlt werden. Stattdessen sollten unerwünschte Rechnungen ignoriert und die Bundesnetzagentur informiert werden.
Wie man es richtig macht, zeigte eine Seniorin (82) aus Unterfranken, die Trickbetrüger am Telefon selbst austrickste und dafür mit der Verdienst-Medaille Bayerns geehrt wurde.
Vorschaubild: © Hebi B. / pixabay.com (Symbolbild)
Gemäß einem Bericht von www.infranken.de
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