Gemäß einem Bericht der Süddeutschen Zeitung plant die Bundesregierung eine Versicherungspflicht für den Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler und langsame Traktoren. Diese Fahrzeuge müssen zukünftig eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen. Bisher war es ausreichend, dass die private Haftpflichtversicherung des Besitzers bei Schäden einsprang. Die neue Versicherungspflicht soll voraussichtlich Ende Dezember 2023 in Kraft treten.
Die Versicherungspflicht wird einheitlich geregelt sein und auch die Entschädigung von Verkehrsopfern bei Insolvenz eines Autoversicherers regeln. Die Haftpflichtversicherungen müssen zukünftig über hohe Summen verfügen, vergleichbar mit denen von Autos oder Lastwagen. Für Personenschäden sind 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben, für Sachschäden 1,5 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Eine private Haftpflichtversicherung wird nicht mehr ausreichend sein.
Die neue Pflichtversicherung wird zu höheren Kosten für die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern und Landmaschinen führen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belegt werden. Das Fahrzeug kann ebenfalls eingezogen werden. Es bleibt jedoch noch unklar, ob die Regierung sofort mit der Sanktionierung beginnen wird.
Die Versicherungsbranche könnte von der neuen Regelung profitieren. Allerdings weist der Gesamtverband der Versicherer (GDV) die Regelung als überflüssig zurück. Bisher hätte die Allgemeine Haftpflichtversicherung immer ausgereicht.
Es bleibt zu beachten, dass eine höhere Versicherungspflicht nur besteht, wenn die Fahrzeuge auf öffentlich zugänglichem Gelände eingesetzt werden. Im heimischen Garten ist eine höhere Versicherung nicht erforderlich.
Diese neue Versicherungspflicht könnte Auswirkungen auf den Markt, den Verbraucher und die Branche haben. Die Kosten für die Versicherung werden steigen, was zu höheren Preisen für die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern und Landmaschinen führen wird. Dadurch könnte sich die Nachfrage nach diesen Fahrzeugen verringern. Die Versicherungsbranche könnte neue Kunden gewinnen, während der GDV die Regelung als überflüssig betrachtet.
Quelle: Gemäß einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/versicherungshaftung-aufsitzrasenmaeher-gabelstapler-1.5462802
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