
Ab dem 1. Januar 2027 wird es für landwirtschaftliche Betriebe in der Schweiz Pflicht, dass mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner:innen ausreichend versichert sind, um volle Direktzahlungen zu erhalten. Diese Regelung, die die soziale Absicherung bei Krankheit, Unfall oder Tod verbessern soll, betrifft Partner:innen, die regelmäßig und erheblich auf dem Betrieb tätig sind und nur ein geringes oder kein eigenes Einkommen erzielen. Bei fehlendem Nachweis der Versicherung drohen Kürzungen der Direktzahlungen, die bis zu mehreren Tausend Franken pro Jahr betragen können, wie anzeigervonsaanen.ch berichtet.
Die Bauern- und Bäuerinnenverbände empfehlen, sich frühzeitig über diese neue Regelung zu informieren und gegebenenfalls höhere Versicherungssummen in Betracht zu ziehen. Der Versicherungsschutz muss für jene Partner:innen von Betriebsleiter:innen nachgewiesen werden, was zusätzliche administrative Aufgaben mit sich bringen könnte.
Ziele und Rahmenbedingungen
Ein zentrales Ziel dieser Regelung ist die Verbesserung der Risikovorsorge in der Landwirtschaft. Anne Challandes, Präsidentin des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands, zeigt sich positiv über die neue Regelung, während David Perreten, Präsident der Landwirtschaftlichen Vereinigung Saanenland, feststellt, dass die Mehrheit der Betriebe bereits über den erforderlichen Versicherungsschutz verfügt.
Der obligatorische Versicherungsschutz sichert ein Taggeld von 100 Franken, das als die minimal erforderliche Absicherung betrachtet wird. Die Agrisano Stiftung bietet entsprechende Versicherungslösungen für Bauernfamilien an, wobei die Prämien zwischen 600 und 1500 Franken pro Jahr liegen. Fehlt der notwendige Versicherungsschutz, werden die Direktzahlungen um 10% gekürzt, was im Falle eines Wiederholungsfalls zu weiteren finanziellen Einbußen führen kann.
Ausnahmen und Bedingungen
Damit eine Versicherungspflicht für die Partner:innen besteht, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden: Die betreffende Person muss verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sein, unter 65 Jahre alt sein, regelmäßig auf dem Betrieb tätig sein und ein geringes oder kein eigenes Einkommen erzielen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht, darunter schlechter Gesundheitszustand der Partner:innen sowie finanzielle Schwierigkeiten des Betriebsleiterpaares.
In der Landwirtschaft sind derzeit rund 148.000 Arbeitskräfte beschäftigt, von denen 54.732 Frauen sind, was einem Anteil von 37% entspricht. Diese neue Regelung könnte also auch erheblich zur Stärkung der sozialen Sicherheit in einem der ältesten Berufe der Welt beitragen. Für weitere Informationen zu Direktzahlungen sind zusätzliche Details im Dokument der Thüringischen Landesregierung nachzulesen.