Gemäß einem Bericht von www.zeit.de,
Wegen Preiserhöhungen im Festnetz-Internet sieht sich der Telekommunikationsanbieter Vodafone mit einer Klage von Verbraucherschützern konfrontiert. Die Teuerung laufender Verträge sei unzulässig, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.
Die Preiserhöhungen von Vodafone im Frühjahr betrafen alle Festnetz-Tarife für Kabel und DSL, wobei der Monatspreis um fünf Euro angehoben wurde. Rund zehn Millionen Kunden waren betroffen, und die Hauptgründe für die Preiserhöhungen waren höhere Kosten für Energie und Materialien.
Die Klage beim Oberlandesgericht Hamm beruht auf dem neuen Bundesgesetz, das erst Mitte Oktober in Kraft getreten ist. Dieses erlaubt es Vodafone-Kunden, sich an einer neuen Form der Sammelklage zu beteiligen, indem sie sich in ein Klageregister eintragen.
Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass ein Sonderkündigungsrecht, das Vodafone den Kunden eingeräumt hat, nicht ausreicht. Sie argumentieren, dass die Preiserhöhungen für laufende Vertragsverhältnisse nicht einseitig hätten erfolgen dürfen, ohne Nachverhandlungen mit den Kunden.
Eine Niederlage für Vodafone in diesem Verfahren könnte zu einer Rückzahlung von fünf Euro pro Monat an jeden betroffenen Kunden führen. Je nach Anzahl der beteiligten Kunden könnte dies finanziell schmerzhaft für Vodafone werden und auch eine abschreckende Wirkung auf andere Telekommunikationsanbieter haben, die ähnliche Preiserhöhungen erwägen.
Diese Sammelklage hat also nicht nur Auswirkungen auf Vodafone, sondern könnte auch eine Signalwirkung für die gesamte Telekommunikationsbranche haben, wenn es um Preiserhöhungen bei laufenden Verträgen geht.
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