Vorauszahlungen können nötig werden, wenn eine hohe Steuernachzahlung zu erwarten ist. Das Finanzamt kann hierbei im laufenden Steuerjahr eine erste Abschlagszahlung verlangen. Dies soll sicherstellen, dass keine erneute hohe Nachzahlung fällig wird, sobald der Jahressteuerbescheid eintrifft. Besonders Selbstständige und Gewerbetreibende sind oft von dieser Regelung betroffen, da sie nicht wie angestellte Arbeitnehmer automatisch Lohnsteuer abführen. Auch bestimmte Ehepaare mit den Steuerklassen drei und fünf können betroffen sein, aufgrund steuerrechtlicher Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz.
Die Höhe der Vorauszahlungen wird anhand des Einkommens festgelegt und muss quartalsweise geleistet werden, ohne spezielle Zahlungsaufforderungen. Widersprüche gegen die Vorauszahlungen sind möglich, insbesondere wenn unerwartete Sonderzahlungen die Steuersituation beeinflussen. Bei Änderungen im Einkommen im Laufe des Jahres ist es ratsam, ein formloses Antrags auf Herabsetzung der Vorauszahlungen beim Finanzamt einzureichen. Diese Anpassungen sollten gut begründet sein, beispielsweise durch Angabe eines Steuerklassenwechsels oder einmaligen Bonuszahlungen.
Zahlungen, die geleistet werden müssen, werden bei der nächsten Steuererklärung automatisch berücksichtigt und verrechnet. Falls zu viel gezahlt wurde, erfolgt eine Rückerstattung, während im umgekehrten Fall noch ausstehende Steuern beglichen werden müssen. Generell ist es ratsam, dass trotz Vorauszahlungen am Ende des Steuerjahres eine Ausgeglichenheit zwischen den gezahlten Beträgen und der tatsächlichen Steuerschuld besteht.