Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Amazon-Streamingdienst Prime Video einzuleiten, da dieser den Kunden die Wahl zwischen dem Ansehen von Werbung während des Streamens oder dem kostenpflichtigen werbefreien Streaming für einen höheren monatlichen Betrag stellt. Dies stellten die Verbraucherschützer in Berlin vor und reagierten somit auf die Ankündigung von Amazon, ab dem 5. Februar Filme und Serien in begrenztem Umfang mit Werbung anzubieten.
Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass diese Änderung nicht ausreichend ist, um wirksam zu werden. Sie argumentieren, dass Amazon die Zustimmung seiner Nutzer einholen müsse, da es sich um eine wesentliche Vertragsänderung handele. Der VZBV hat daher zunächst eine Abmahnung an die Amazon Digital Germany GmbH geschickt und plant nun rechtliche Schritte gegen das einseitige Vorgehen des Anbieters einzuleiten.
Die Verbandschefin Ramona Pop betonte, dass Amazon seine Prime-Video-Kunden nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen dürfe und nannte dies eine Missachtung des Verbraucherrechts. Nutzer sollten zustimmen müssen, insbesondere bei erheblichen Vertragsänderungen. Der VZBV hat festgelegt, dass Prime-Video-Nutzer nach Ansicht des Verbands weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option zum bisher vereinbarten Preis haben.
Amazon hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt wurden. Laut Amazon-Sprecher Michael Ostermeier wurden Prime-Video-Kunden im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen per E-Mail über die Änderungen informiert, einschließlich des Preises für die werbefreie Option. Kunden haben die Möglichkeit, weiterhin die werbefreie Version zu nutzen, zur werbefreien Version zu wechseln oder ihre Mitgliedschaft jederzeit zu kündigen.