Minijobber sind oft versucht, sich von der Rentenversicherung zu befreien, um kurzfristig mehr Geld zu haben. Doch dieser Schritt kann sich im Alter negativ auf die Rente auswirken. Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent in die Rentenkasse ein, was mehr ist als bei einem regulären Arbeitsverhältnis. Der Minijobnehmer zahlt nur 3,6 Prozent, kann sich aber auch von diesem Beitrag befreien lassen.
Wenn die Verdienstgrenze von 538 Euro im Monat erreicht wird, kann der Verzicht auf den Arbeitnehmerbeitrag attraktiv erscheinen. Allerdings führt dies dazu, dass die Stunden ohne Arbeitnehmerbeitrag weniger für die Mindestversicherungszeit zählen. Dadurch können wichtige Versicherungsjahre für die Rente mit 63 oder die Rente wegen Erwerbsminderung fehlen. Ohne ausreichende Beitragszeiten besteht kein Anspruch auf diese Rentenformen.
Des Weiteren entfällt bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht die Möglichkeit einer Reha. Rehabilitationsleistungen werden ebenfalls aus der Rentenkasse finanziert, sodass bei fehlenden Pflichtbeiträgen keine Reha möglich ist. Trotz dieser Risiken entscheiden sich mehr als die Hälfte der Minijobber für die Befreiung von der Rentenversicherung. Von den 7,6 Millionen geringfügig Beschäftigten haben sich 4,05 Millionen davon befreien lassen.
Sozialverbände wie der VdK plädieren sogar für ein Verbot von Minijobs, da die fehlenden Sozialabgaben den Niedriglohnsektor subventionieren und langfristig in Altersarmut führen können. VdK-Präsidentin Verena Bentele betont die geringen Rentenansprüche, die durch Minijobs entstehen und fordert den Staat auf, Minijobs zu untersagen, um die Altersvorsorge der Beschäftigten zu stärken.