Strukturreform: Landwirte fordern klare Regeln für Grundstücksverkehr!
Am 16. Oktober beriet der Ausschuss für Wirtschaftspolitik wichtige Reformen zur Bürokratie im Grundverkehrsgesetz OÖ.

Strukturreform: Landwirte fordern klare Regeln für Grundstücksverkehr!
Am 16. Oktober 2025 tagte der Ausschuss für Rechts- und Wirtschaftspolitik unter dem Vorsitz von Präsident Mag. Franz Waldenberger. In der Sitzung stand der Bericht des Landesrechnungshofs (LRH) zu den Verfahren nach dem Oö. Grundverkehrsgesetz (GVG) auf der Tagesordnung. Der LRH stellte dabei Empfehlungen auf, die weitreichende Änderungen im Grundverkehr vorschlagen könnten. Diese beinhalten unter anderem die Überprüfung der Anzahl und Zusammensetzung der Bezirksgrundverkehrskommissionen, um die Bürokratie abzubauen, sowie eine Aktualisierung der OÖ Grundverkehrs-Freigebietsverordnung.
Ein weiteres zentrales Anliegen des LRH ist die Neu-Konzeption der technischen Abwicklung der Antragstellung und Bearbeitung im Grundverkehr. Trotz dieser Empfehlungen sprach sich der Ausschuss dafür aus, die derzeitige Struktur der Bezirksgrundverkehrskommissionen beizubehalten. Dies könnte die Umsetzung von potenziellen Reformen erschweren, auch wenn der LRH in seiner Analyse auf zusätzliche Regelungsbedarfe hinweist. So könnte eine Reduzierung der 16 Bezirksgrundverkehrskommissionen und ihrer 14 Geschäftsstellen erwogen werden, um Synergiepotenziale zu nutzen. nachrichten.at
Empfehlungen des Landesrechnungshofs
Die Empfehlungen des LRH beziehen sich insbesondere auf die rechtskonforme Handhabung von Grundstückserwerben unter Berücksichtigung des Oö. GVG, das den Schutz öffentlicher Interessen bei Grundstücksverkäufen zum Ziel hat. Dies beinhaltet den Schutz des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie die Sicherung von nicht vermehrbaren Bodenreserven. Darüber hinaus soll der Grundstückserwerb durch Ausländer geregelt werden, um spekulative Käufe zu vermeiden.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Verfahren für den Erwerb von Baugrundstücken. Der LRH sieht hier zusätzlichen Regelungsbedarf, insbesondere in Vorbehaltsgebieten wie im Seengebiet und in der Region Pyhrn-Priel, wo bestimmte Erwerbe zu Freizeitwohnsitz-Zwecken unzulässig sind. Gemeinden übernehmen hierbei die Verantwortung, die widmungskonforme Nutzung zu überwachen.
Rechtslage und Modernisierung
Die rechtlichen Grundlagen für den Grundstücksverkehr werden durch das Oö. GVG 1994 geschaffen, das am 1. Dezember 1994 in Kraft trat. Es umfasst zivilrechtliche Grundstückserwerbe und definiert die Genehmigungspflichten, die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie Baugrundstücke gelten. Abschließend wies der LRH darauf hin, dass Verwaltungsstrukturen modernisiert werden sollten, um die Bearbeitung von Online-Anträgen zu erleichtern und Kontrollmechanismen zu verbessern.
In seiner Antwort auf den LRH-Bericht betonte Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), dass die Empfehlungen ernst genommen würden. Die Arbeit des Ressorts werde durch den Bericht des LRH bestätigt, insbesondere der Appell, dass Boden nicht zum Spekulationsobjekt werden darf. Es sei wichtig, dass Land- und Forstwirte auch in Zukunft Zugang zu landwirtschaftlichem Boden haben, was durch Reformen und bürokratische Vereinfachungen unterstützt werden soll.
Zusammenfassend zeigt die Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Wirtschaftspolitik, dass die Diskussion um den Grundverkehr in Oberösterreich lebhaft und zukunftsorientiert geführt wird. Die verschiedenen Empfehlungen könnten potenziell große Auswirkungen auf die Struktur der Verwaltung und die Nutzung von Grundstücken im Land haben.