Egal, ob beim Autokauf und -verkauf oder bei sonstigem Wechsel des Fahrers – es gibt zahlreiche Situationen, in denen ein PKW übergeben werden muss. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten, um rechtlich abgesichert zu sein. Das gilt sowohl für den Privatverkauf als auch beim Kfz-Händler oder Leasingpartner. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Anfertigung einer Checkliste
Zunächst sollte bei einer Fahrzeug-Übergabe das Kfz von innen und außen betrachtet werden. Dazu gehört beispielsweise ein Blick unter die Motorhaube, um den Zustand des Fahrzeuges zu beurteilen. Ebenso sollten notwendige Dokumente auf Vollständigkeit geprüft werden. Für eine rechtliche Absicherung beider Parteien ist das Anfertigen einer Checkliste empfehlenswert. Besonders ist dabei auf folgende Punkte zu achten:
- Begutachtung des Kfz von außen: Überprüfung des Lacks auf Kratzer; Begutachtung der Stoßstange, Heckklappe, Scheibenwischer und Reifen
- Blick unter die Motorhaube: Überprüfung des Motorraums; Kontrolle von Öl, Scheibenwischeranlage und Zündkerzen
- Begutachtung des Innenraums: Überprüfung von Lenkrad, Armaturenbrett, Handbremse, Warnleuchten und Navigationssystem; Untersuchen des Fußraums auf Nässe
- Durchführen einer Probefahrt: Achten auf Motorgeräusche; Überprüfung der Kupplung
Diese Kriterien werden im Zuge der Fahrzeugpräsentation vom Käufer und Verkäufer abgehakt, was gleichzeitig als Protokoll dient. Ein solches Pkw Übergabeprotokoll sollte bestenfalls in zweifacher Ausführung vorliegen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Mängel am Auto müssen in jedem Fall schriftlich festgehalten werden. Andernfalls kann es bei späteren kostspieligen Reparaturen zum Konflikt kommen. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Mängel ausdrücklich hinzuweisen. Er muss den beworbenen Zustand gewährleisten können, da ein verschwiegener Mangel als arglistige Täuschung gilt. Durch die Dokumentation lassen sich strafrechtliche Folgen vermeiden.
Fahrzeugbrief und weitere Dokumente
Neben dem Protokoll sind weitere Dokumente wie ein Nachweis über die Abmeldung von Versicherungen, die Zulassungsbescheinigungen I und II sowie Serviceheft und Bedienungsanleitung dem neuen Besitzer auszuhändigen. Diese sind vollständig und im Original vorzulegen. Mit der Übergabe der Zulassungsbescheinigung II, besser bekannt als Fahrzeugbrief, tritt der Verkäufer seine Rechte am Auto ab.
Übergabe von Gebrauchtwagen
Gebrauchtwagen können privat oder über einen Händler ge- und verkauft werden. Dabei ist es grundsätzlich empfehlenswert, einen Kaufvertrag aufzusetzen. Neben der korrekten Übergabe und der Zahlung des Käufers sind hier besonders die Voraussetzungen bezüglich der Prüfungsstelle zu beachten.
Ein bereits abgemeldetes Kfz muss auf einem privaten Gelände stehen und darf nicht bewegt werden. Schließlich muss sich der Käufer um das neue Nummernschild kümmern, wenn er das erworbene Fahrzeug bei der Prüfstelle anmelden will.
Einfacher ist es, wenn das alte Nummernschild des Verkäufers angemeldet bleibt und bei der Prüfstelle durch ein neues Kennzeichen ausgetauscht wird.