
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landgericht Köln entschieden, dass zahlreiche Preiserhöhungen von Netflix in den vergangenen Jahren rechtswidrig waren. Der Fall betrifft einen Mandanten der Kanzlei WBS Law, der gezwungen war, seine monatliche Gebühr von 11,99 Euro auf 17,99 Euro zu erhöhen. Die Preisanpassungen erfolgten in den Jahren 2017, 2019 und 2022, jedoch sah das Gericht eine unzulässige Kommunikation seitens des Streaminganbieters.
Netflix informierte die Nutzer über Pop-up-Fenster, die über die Preiserhöhung berichteten und die Möglichkeit zur Zustimmung oder zur Option eines Downgrades boten. Das LG Köln stellte fest, dass diese Form der Kommunikation unzureichend war und keine echte Willenserklärung des Kunden vorlag. Der Kunde verstand die Ankündigung der Preisänderung nicht als verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich als Information, was letztlich dazu führte, dass kein Änderungsvertrag mit Netflix zustande kam.
Rückzahlungen an Kunden
In seinem Urteil entschied das LG, dass der Mandant etwa 200 Euro für überhöhte Zahlungen zurückerhält. Ansprüche für die Jahre 2017 und 2018 sind jedoch verjährt, was die Rückzahlungsforderung einschränkt. Das Gericht lehnte zudem eine Revision zum Bundesgerichtshof ab. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Millionen von Netflix-Nutzern in Deutschland haben, die ebenfalls zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern möchten, sofern sie ihr Abo zu niedrigeren Gebühren abgeschlossen haben.
Die Höhe der Rückerstattungen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem jeweiligen Abo-Typ und dem Datum des Abschlusses. WBS Law weist darauf hin, dass die Erfolgschancen bei einer außergerichtlichen Forderung nicht garantiert sind, da Anbieter sich gegebenenfalls weigern könnten, die Kosten zu erstatten. In manchen Fällen könnte sogar eine gerichtliche Klärung notwendig sein.
Kritik und Veränderungen bei Netflix
Das Urteil könnte als Weckruf für die gesamte Digitalwirtschaft angesehen werden, insbesondere für Streaminganbieter wie Netflix, die sich an das geltende Recht halten müssen. In diesem Zusammenhang äußerte Netflix, dass andere Gerichte in ähnlichen Fällen anders entschieden hätten und bezeichnete die Kölner Entscheidung als ungewöhnlich. Zudem betonte das Unternehmen, dass sie die Kommunikation bei der letzten Preiserhöhung im Jahr 2022 bereits angepasst haben.
In den Netflix-AGB wurde zudem die Klausel zur einseitigen Preisanpassung, die Kunden unangemessen benachteiligt, für unwirksam erklärt. Diese Klausel enthielt keine Verpflichtung zur Preissenkung bei gesunkenen Kosten, was als gravierender Mangel in den Vertragsbedingungen betrachtet wird.
Das Urteil könnte somit nicht nur direkten Einfluss auf die Rückzahlungen für betroffene Kunden haben, sondern auch die Art und Weise verändern, wie Streamingdienste ihre Preisänderungen in Zukunft kommunizieren und gestalten.
Für detaillierte Informationen zu dem Fall und den Rückforderungen von Kunden siehe Chip und DWDL.