
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat den kürzlich verabschiedeten Gesetzesentwurf für ein Sondervermögen zur Infrastruktur und Klimaneutralität begrüßt. DIHK-Präsident Peter Adrian bezeichnete den Entwurf als einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Das Sondervermögen, das Investitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro umfasst, wurde vom alten Bundestag mit Stimmen der Union, SPD und Grünen beschlossen.
Adrian wies darauf hin, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei öffentlichen Investitionen zurückliegt. Er betonte die Dringlichkeit einer verlässlichen Wirtschaftspolitik und forderte, dass die Investitionen effektiv und zielgerichtet sein müssen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Zustand der Infrastruktur, die in Bereichen wie Verkehrswegen, digitalen Netzen und Bildungseinrichtungen verbessert werden muss.
Notwendige Reformen und soziale Aspekte
Eine Reihe struktureller Reformen ist laut Adrian unabdingbar. Dazu zählt die Digitalisierung der Verwaltung, das Gewinnen von Vertrauen in unternehmerisches Handeln sowie ein Mentalitätswandel hin zu mehr Tempo und weniger Regulierung. Das Umweltbundesamt (UBA) stimmt dem zu und fordert, dass auch soziale Gesichtspunkte bei der Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen berücksichtigt werden.
UBA-Präsident Dirk Messner stellt fest, dass eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung (80 bis 90 Prozent) mehr Klimaschutz fordert. Gleichzeitig äußern jedoch 40 Prozent der Menschen Bedenken hinsichtlich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation. Messner schlägt vor, sozial gestaffelte Kaufprämien für Elektroautos einzuführen, wodurch einkommensschwächere Haushalte bevorzugt gefördert werden sollen. Eine bessere Ladeinfrastruktur, insbesondere in der Nähe von Autobahnen und für Mehrfamilienhäuser, wird ebenfalls gefordert, um die E-Mobilität voranzutreiben.
Umfang des Sondervermögens
Das Sondervermögen wurde durch eine Grundgesetzänderung am 18. März 2025 beschlossen, die auch vom Bundesrat am 21. März 2025 bestätigt wurde. Der neue Artikel 143h des Grundgesetzes öffnet Möglichkeiten für Investitionen in die Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045. Besonders interessante Aspekte sind, dass die Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben, zivilen und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste sowie für Hilfe an angegriffene Staaten gelockert werden soll.
Von den 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen sind 100 Milliarden Euro für Investitionen der Bundesländer in die Infrastruktur vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung des Sondervermögens muss jedoch noch durch zukünftige Bundesgesetze festgelegt werden. Es wird erwartet, dass neben Verkehrs- auch Krankenhausinvestitionen sowie Mittel für die Digitalisierung im Bildungswesen bereitgestellt werden.
Investitionsbereiche | Betrag in Milliarden Euro |
---|---|
Infrastruktur (allgemein) | 500 |
Klima- und Transformationsfonds | 100 |
Die Deutsche Bahn hat bereits einen Investitionsbedarf von 148 Milliarden Euro aus diesem Sondervermögen angemeldet. Zudem strebt das Gesundheitswesen eine umfassende Krankenhausreform an, die möglicherweise ebenfalls durch die neuen Mittel finanziert wird. Vertreter der Kommunen haben eine unbürokratische Verteilung der bereitgestellten Gelder an die Städte und Gemeinden gefordert, um die geplanten Investitionen zügig in die Tat umzusetzen. Der politische Diskurs und mögliche Koalitionsverhandlungen könnten hierbei noch entscheidende Informationen zur konkreten Verwendung der Mittel liefern.
Zusammenfassend zeigt sich, dass das neue Sondervermögen ein wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung der deutschen Infrastruktur und die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen darstellt, doch bleiben viele Fragen zur genauen Anwendung und Verteilung der Mittel offen.
Für weitere Details zu diesem Thema, lesen Sie die Artikel von Schiene und Noerr.