Gemäß einem Bericht von www.fr.de, rückt das neue Jahr 2024 immer näher und es gibt positive Nachrichten für Rentner. Erwerbsminderungsrentner werden definitiv mehr Geld erhalten, aber auch Altersrentner könnten eine deutliche Erhöhung ihrer Bezüge erwarten.
In den letzten zehn Jahren haben die Bezüge von Rentnern mit Erwerbsminderung bereits einen beachtlichen Anstieg erlebt. Sie sind um fast 60 Prozent auf durchschnittlich 1065 Euro pro Monat gestiegen. Im Vergleich dazu betrug die durchschnittliche Brutto-Erwerbsminderungsrente im Jahr 2013 nur 678 Euro pro Monat.
Ein Grund für diesen Anstieg neben den jährlichen Rentenanpassungen ist die Erweiterung der Zurechnungszeit seit 2014. Diese wurde mehrmals verlängert und gilt nun bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten, die im Jahr 2018 festgelegt wurde. Dadurch werden Erwerbsgeminderte, die zum ersten Mal eine Rente erhalten, so behandelt, als hätten sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor der Erwerbsminderung haben außerdem keine rentenmindernde Wirkung mehr.
Eine Gruppe von Rentnern mit Erwerbsminderung war jedoch lange Zeit benachteiligt. Es handelt sich dabei um Langzeit-Erwerbsgeminderte, die eine deutlich kürzere Versicherungszeit haben und daher deutlich weniger Geld erhalten haben. Doch auch diese Gruppe kann sich nun auf einen monatlichen Zuschlag freuen. Um den Zuschlag zu erhalten, muss der Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben und bis zum 30. Juni 2024 durchgehend bezogen werden. Auch Altersrenten, die sich direkt an die Rente wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten den zusätzlichen Betrag. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen etwa drei Millionen Rentner den Zuschlag erhalten.
Die Höhe des Zuschlags hängt vom Rentenbeginn-Zeitraum ab. Bei einem Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024. Bei einem Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024. Im Durchschnitt bewirkt der Zuschlag eine Erhöhung um 70 Euro bei Rentenbeginn bis zum 30. Juni 2014 und um 40 Euro bei Rentenbeginn nach diesem Stichtag.
Doch auch alle anderen Rentner und Rentnerinnen könnten im neuen Jahr eine Erhöhung ihrer Bezüge erwarten. Ökonomen erwarten eine Erhöhung der Renten um 5,5 oder 6 Prozent. Die Anpassung der Renten richtet sich nach der Lohnentwicklung in Deutschland. Wenn die Löhne steigen, steigen auch die Renten. Im 2. Quartal 2023 lag der Nominallohnindex bei 6,6 Prozent, im ersten Quartal noch bei 5,6 Prozent. Mit den Tariferhöhungen in vielen Branchen dürfte dieser Trend auch in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen.
Die Erhöhung der Renten im Jahr 2024 wird daher voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Markt haben. Rentner könnten mehr Kaufkraft haben, was zu einem Anstieg des Konsums führen könnte. Dies könnte wiederum den Einzelhandelssektor stärken. Darüber hinaus könnte die Erhöhung der Renten zu einer Steigerung des sparbedingten Konsums führen, da Rentner möglicherweise mehr Geld zur Verfügung haben, das sie investieren können.
Quelle: Gemäß einem Bericht von www.fr.de
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