Außergerichtlich ließ sich der Anbieter nicht zum Einlenken bewegen. Jetzt hat das Gericht ein Anerkenntnisurteil erlassen und das Unternehmen verpflichtet, die unzulässige Klausel nicht mehr zu verwenden.
Laut dem Artikel sollte ein Verbraucher aus Cottbus plötzlich fast 30 Prozent mehr für sein Jahres-Abonnement des Streamingdienstes Disney+ zahlen. Die VZB überprüfte daraufhin die entsprechenden Nutzungsbedingungen des Anbieters und stellte fest, dass dieser sich tatsächlich das Recht vorbehielt, die Preise zu ändern, beginnend mit einem neuen Abozeitraum. Die Nutzer:innen würden 30 Tage im Voraus über die Änderungen informiert. Der Anbieter gab jedoch nicht an, von welchen Faktoren die Preisänderungen abhängig sein könnten.
Laut Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB, konnten die Verbraucher:innen anhand der Vertragsbedingungen die möglichen Preiserhöhungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überhaupt nicht einschätzen. Obwohl den Kund:innen die Möglichkeit eingeräumt wurde, die Preisänderung abzulehnen, blieb unklar, welche Konsequenzen eine solche Ablehnung nach sich ziehen würde.
Das Landgericht Potsdam hat nun auf Antrag der VZB entschieden, dass die Klausel zur einseitigen Preisanpassung nicht zulässig ist. Dem Urteil ging das Anerkenntnis des beklagten Unternehmens voraus. Scherer gab an, dass das Unternehmen die Forderung akzeptiert hat, jedoch erst nach einem einjährigen Gerichtsverfahren.
Der Anbieter hat jetzt bis Ende August Zeit, die Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
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