Insgesamt wurden bereits im Jahr 2022 die Verbraucherschützer aktiv und haben eine Werbeaussage als unzulässig abgemahnt, sodass Roland Liebscher Bracht sich nicht mehr als „Schmerzspezialist Nr. 1“ bezeichnen darf. Diese Maßnahmen werden ergriffen, um die Konsumenten vor irreführenden Aussagen und Produkten zu schützen.
Die Auswirkungen dieser Entscheidung können sowohl auf den Markt als auch auf die Verbraucher erheblich sein. Zum einen können Unternehmen im Gesundheits- und Schmerztherapiebereich, die ähnliche Produkte anbieten, möglicherweise von diesem Fall beeinflusst werden. Sie könnten dazu verpflichtet sein, ihre Werbeaussagen und Produktinformationen genauer zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Verbraucherzentrale und der Gesetzgebung entsprechen.
Zum anderen haben Verbraucher das Recht, genaue und transparente Informationen über Gesundheitsprodukte zu erhalten, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können. Indem irreführende Werbeaussagen bekämpft werden, wird den Verbrauchern geholfen, Produkte zu vermeiden, die möglicherweise nicht die versprochene Wirkung haben oder sogar gesundheitsschädlich sein könnten.
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