Gemäß einem Bericht von www.fr.de plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach Erleichterungen beim Kinderkrankengeld. Eltern, die ein krankes Kind unter 12 Jahren haben, können sich von der Arbeit freistellen lassen und Kinderkrankengeld von der Krankenkasse erhalten. Bisher mussten Eltern am ersten Tag der Krankheit mit ihrem Kind zum Arzt gehen, um das Kinderkrankengeld zu beantragen. Lauterbach möchte diese bürokratische Hürde abschaffen und den Arztbesuch erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig machen.
Diese Änderung würde zu Erleichterungen für Eltern führen, da sie nicht mehr sofort mit dem kranken Kind zum Arzt laufen müssten und ihnen dadurch Zeit und Aufwand erspart bliebe. Die geplante Änderung sollte idealerweise noch in dieser Winter-Erkältungssaison in Kraft treten.
Diese Maßnahme wurde vom Präsidenten des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Dennoch spricht er sich dafür aus, Ärztinnen und Ärzte von der Attestierungspflicht zu befreien, da die Begründung der Eltern für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage oft nicht überprüfbar sei.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass bereits ein Gesetz den Bundestag passiert hat, welches die Zahl der Tage erhöht, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können. Ab 2024 gelten eigentlich wieder 10 Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil. Im Pandemie-Jahr 2021 betrug die Anzahl der Kinderkrankentage 30 pro Elternteil. Mit dem Gesetz erhöht sich die Zahl für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil. Alleinerziehenden stehen generell 30 Tage pro Kind zu. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes und wird von der Krankenkasse ausgezahlt. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat zugestimmt werden.
Die geplante Änderung und die Erhöhung der Kinderkrankentage haben möglicherweise Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Finanzbranche. Arbeitgeber müssen möglicherweise mit einer höheren Anzahl von Krankmeldungen bei Mitarbeitenden rechnen, da Eltern nun länger zu Hause bleiben können, um ihre kranken Kinder zu betreuen. Dies könnte zu einer höheren Arbeitsbelastung führen und kurzfristige Engpässe in Unternehmen verursachen. Die Krankenkassen müssen möglicherweise höhere Ausgaben für das Kinderkrankengeld einplanen, da mehr Eltern Anspruch darauf haben.
Es bleibt abzuwarten, ob das geplante Gesetz zur Erleichterung beim Kinderkrankengeld verabschiedet wird und wie sich die daraus resultierenden Veränderungen auf den Markt und die Finanzbranche auswirken werden.
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