Wer einen neuen Reisepass beantragt, musste sich bisher auf mehrere Behördengänge einstellen. Doch ab dem 1. November 2023 soll dieses Verfahren deutlich vereinfacht werden. Bisher mussten Bürger zweimal einen Termin beim Amt vereinbaren – einmal für die Beantragung des Reisepasses und ein zweites Mal für die Abholung. Doch zukünftig soll der zweite Gang zum Amt erleichtert bzw. ganz abgeschafft werden. Denn ab November ist keine persönliche Unterschrift zur Bestätigung des Erhalts des PIN-Briefs mehr nötig. Stattdessen genügt es, einem vorgefertigten Text zuzustimmen, der besagt, dass man den PIN-Brief erhalten hat.
Dadurch wird es den Antragstellern möglich sein, ihren Personalausweis oder Reisepass mit dem Online-Ausweis an einem Dokumentenausgabeautomaten abzuholen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) beschreibt die Automaten als ähnlich funktionierend wie Poststationen. Die Behörde informiert den Antragsteller, dass der Reisepass in einem verschlossenen Fach liegt und schickt einen persönlichen Code. Der Antragsteller bestätigt den Erhalt des PIN-Briefs, öffnet das Fach mit dem Code und kann seinen Reisepass entnehmen. Dies soll rund um die Uhr möglich sein, wie T-Online berichtet.
Diese Neuerungen sollen den Bürgern Zeit und Aufwand ersparen, da sie keine zusätzlichen Termine und Behördengänge mehr wahrnehmen müssen.
Gemäß einem Bericht von www.merkur.de, sollen ab November 2024 weitere Erleichterungen beim Beantragen des Reisepasses eintreten. Das Dokument soll dann per Direktversand an die Meldeanschrift geschickt werden können. Dieser Service wird jedoch gebührenpflichtig sein und nur auf Wunsch des Antragstellers erfolgen. Zudem wird der PIN-Brief für den Online-Ausweis direkt an den Bürger übergeben, wenn er den Reisepass beantragt. Somit entfällt die Zusendung des PIN-Briefs per Post.
Diese Neuerungen werden voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher haben. Die Digitalisierung und Vereinfachung des Beantragungsprozesses erleichtern den Bürgern den Zugang zu ihrem Reisepass und sparen Zeit und Aufwand. Insbesondere der Wegfall des zweiten Behördengangs ab November 2024 wird für Entlastung sorgen. Allerdings sollten die Gebühren für den Direktversand des Reisepasses an die Meldeanschrift und die Übernahme des PIN-Briefs kritisch betrachtet werden, da diese zusätzliche Kosten für die Bürger bedeuten können.
Insgesamt ist diese Entwicklung ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienz des Behördengangs. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Verfahren von den Bürgern angenommen werden und ob weitere Vereinfachungen und Digitalisierungen folgen werden.
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