Verbraucherschutz

Nur 42 Prozent der Websites setzen den vorgeschriebenen Kündigungsbutton richtig um, laut Verbraucherzentrale.

Auch ein Jahr nach der Einführung eines vorgeschriebenen Kündigungsbuttons auf Websites finden Verbraucherschützer immer noch häufig Mängel. Bei 2946 Internetseiten, die Ende Juni untersucht wurden, setzten nur 42 Prozent den Button gesetzeskonform um, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin mitteilte. Bei einer ersten Erhebung aus dem November 2022 hatte diese Quote noch bei 28 Prozent gelegen.

«Wir beobachten weiterhin, dass Anbieter das letztliche Kündigungsformular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen», sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gebe es so weiterhin erhebliche Hindernisse und Probleme, wenn sie Laufzeitverträge online kündigen möchten.

Für die Erhebung hat der VZBV nach eigenen Angaben ein Skript verwendet, welches mehrere Internetseiten auf einen möglichen Abschluss von Laufzeitverträgen hin überprüft. Dazu sei gezielt nach Formulierungen gesucht worden, die auf einen Vertragsschluss hinwiesen.

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli 2022 einfacher kündigen. Seither gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungsbutton. Mit ihm können Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden. Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios und Streamingdienste.

Gemäß einem Bericht von www.zeit.de, beobachten Verbraucherschützer auch ein Jahr nach der Einführung eines vorgeschriebenen Kündigungsbuttons auf Websites immer noch häufig Mängel. Obwohl bei einer ersten Erhebung aus dem November 2022 nur 28 Prozent der untersuchten Internetseiten den Button gesetzeskonform umgesetzt hatten, ist dieser Wert im Juni 2023 auf 42 Prozent gestiegen. Dies zeigt einen gewissen Fortschritt, allerdings lässt dies auch darauf schließen, dass immer noch über die Hälfte der Internetseiten den Button nicht ordnungsgemäß umsetzen.

Ein weiteres Problem, das Verbraucherschützer feststellen, ist, dass Anbieter das Kündigungsformular oft erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen. Dies stellt nach wie vor ein erhebliches Hindernis für Verbraucherinnen und Verbraucher dar, die online Laufzeitverträge kündigen möchten.

Im Rahmen der Erhebung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ein Skript verwendet, um mehrere Internetseiten auf einen möglichen Abschluss von Laufzeitverträgen zu überprüfen. Dabei wurde gezielt nach Formulierungen gesucht, die auf einen Vertragsschluss hinwiesen. Diese Methode ermöglichte es dem VZBV, die Umsetzung des Kündigungsbuttons auf den untersuchten Websites zu bewerten.

Es ist wichtig zu beachten, dass seit Juli 2022 für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungsbutton gilt. Dieser Button erleichtert es Verbrauchern, ihre Verträge ohne großen Aufwand zu kündigen. Dies betrifft unter anderem Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios und Streamingdienste.

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Tim Meisner

Tim Meisner ist ein angesehener Wirtschaftsexperte und Analyst mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Wirtschaftslandschaft. Durch seine langjährige Tätigkeit in Deutschland hat er ein umfassendes Verständnis für lokale und nationale Wirtschaftsthemen entwickelt. Sein Fachwissen erstreckt sich von Finanzmärkten und Unternehmensstrategien bis hin zu makroökonomischen Trends. Er ist bekannt für seine klaren Analysen und durchdachten Einschätzungen, die regelmäßig in führenden Wirtschaftsmedien zitiert werden.

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