Gemäß einem Bericht von www.aerzteblatt.de, kritisierten die Verbraucherschützer, dass die Wirksamkeit des Mittels wissenschaftlich umstritten sei und es keine offiziell geprüften und zugelassenen Gesundheitsaussagen für das Produkt gebe. Demnach sei es nicht erlaubt, gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel zu machen, wenn diese nicht offiziell zugelassen wurden.
Das Gericht stimmte der Argumentation der Verbraucherzentrale zu und urteilte, dass Stada nicht damit werben dürfe, dass Daosin-Tabletten den Abbau des mit der Nahrung aufgenommenen Histamins unterstützen. Laut der Begründung des Gerichts werde diese Aussage von den Verbrauchern so verstanden, dass das Präparat den Gesundheitszustand verbessere und Personen mit Histaminunverträglichkeit ermögliche, Lebensmittel mit Histaminen zu konsumieren, ohne negative gesundheitliche Auswirkungen zu erleben.
Stada hingegen hält die Darstellung der Verbraucherzentrale für „nicht ganz zutreffend“ und argumentiert, dass das Gerichtsverfahren nicht die Wirkung des Produkts als Ganzes oder generell die Werbung betrifft, sondern lediglich eine spezifische Aussage in einem spezifischen Kontext auf einer Internetseite. Das Unternehmen hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Die Auswirkungen dieses Gerichtsurteils könnten bedeutend sein, da es sich um eine Entscheidung handelt, die die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel betrifft. Es zeigt, dass gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung offiziell geprüft und zugelassen sein müssen, um Verbraucher nicht zu irreführen. Die Entscheidung könnte dazu führen, dass andere Unternehmen ihre Werbeaussagen überprüfen und sicherstellen müssen, dass sie den Anforderungen entsprechen.
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