Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) muss die Versicherungspflicht jedoch nicht erweitert werden, da solche Arbeitsmaschinen in der Regel bereits über die private Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers abgesichert sind. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont, dass die aktuelle Lösung ausreichend ist und bisher kein Schadenfall bekannt ist, bei dem der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.
Die geplante Gesetzesänderung basiert auf der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung („KH-Richtlinie“).
Auswirkungen auf den Markt
Die Einführung der Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher kann Auswirkungen auf den Markt haben. Zum einen könnten die Preise für Aufsitzrasenmäher steigen, da die Versicherungskosten in den Verkaufspreis einfließen würden. Dies könnte dazu führen, dass viele Verbraucher auf günstigere Alternativen, wie E- oder Benzin-Rasenmäher zum Schieben, umsteigen.
Auswirkungen auf den Verbraucher
Für Verbraucher, die bereits einen Aufsitzrasenmäher besitzen, bedeutet die Versicherungspflicht zusätzliche Kosten. Sie müssen eine allgemeine Haftpflichtversicherung speziell für das Gerät abschließen. Dadurch kann das Rasenmähen insgesamt teurer werden. Verbraucher könnten daher überlegen, ob sich die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers noch lohnt oder ob sie auf andere, kostengünstigere Alternativen umsteigen sollten.
Auswirkungen auf die Branche
Die geplante Versicherungspflicht kann auch Auswirkungen auf die Hersteller und Händler von Aufsitzrasenmähern haben. Wenn weniger Verbraucher bereit sind, die höheren Kosten für Aufsitzrasenmäher inklusive Versicherung zu tragen, könnte die Nachfrage sinken. Dies könnte dazu führen, dass Hersteller und Händler Einbußen verzeichnen und sich möglicherweise nach Alternativen umsehen müssen, um ihre Umsätze aufrechtzuerhalten.
Quelle: Gemäß einem Bericht von www.t-online.de
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