Die Verbraucherzentrale NRW ist erneut erfolgreich gegen den Schmerztherapie-Anbieter Liebscher & Bracht vorgegangen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Vertragsstrafe verhängt, da das Unternehmen erneut unzulässige Werbeaussagen für „Premium-Nahrungsergänzungsmittel“ gemacht hat. Bereits im März 2022 hatte Liebscher & Bracht eine Unterlassungserklärung abgegeben, die bestimmte Werbeaussagen für Nahrungsergänzungsmittel untersagte. Die Verbraucherzentrale NRW betont, dass schmerzgeplagte Menschen vor irreführender Werbung geschützt werden müssen.
In der abgemahnten Werbeaussage hieß es: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere – unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“ Diese Aussage fanden die Verbraucherschützer nahezu wortgleich auf der Homepage des Unternehmens wieder. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte den Verstoß gegen die Unterlassungspflicht und verhängte eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro.
Neben der Vertragsstrafe wurde auch beanstandet, dass Liebscher & Bracht negative Bewertungen nicht veröffentlicht hatte und ein Werbeversprechen für das Produkt „Schmerzfrei-Drücker-Set (Basis)“ unzulässigerweise den Eindruck einer Erfolgsgarantie erweckte.
Als Reaktion auf die Abmahnung darf sich Roland Liebscher-Bracht nicht mehr als „Schmerzspezialist Nr.1“ bezeichnen, da er kein Mediziner ist, sondern Wirtschaftsingenieur.
Quelle: www.presseportal.de
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