Gemäß einem Bericht von www.nordkurier.de, erhebt die Huk-Coburg bei älteren Autofahrern einen deutlich höheren Versicherungsbeitrag als bei jüngeren Fahrern. Dies hat in einem konkreten Fall dazu geführt, dass ein 86-jähriger Versicherungsnehmer dreimal mehr als seine 62-jährige Lebensgefährtin zahlen sollte. Der Rentner fühlt sich durch diese Altersdiskriminierung benachteiligt und weist darauf hin, dass die meisten Unfallverursacher statistisch gesehen zwischen 18 und 24 Jahren alt sind.
Finanzexperte Stephan Tietz von der Verbraucherzentrale MV erklärt, dass Altersaufschläge bei Kfz-Versicherungen üblich sind, teilweise schon ab dem 60. Lebensjahr. Er rät Senioren dazu, Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen, da die Schadensbilanz eine präzisere Grundlage für die Beitragshöhe darstelle als ein pauschaler Altersaufschlag. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlaubt solche Unterschiede, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind. Der Gesamtverband der Versicherer argumentiert, dass laut Daten des Statistischen Bundesamts sowohl jüngere als auch ältere Fahrer ein erhöhtes Unfallaufkommen verursachen.
Die Versicherer betonen zudem, dass schadenfreie Jahre zu einem Schadenfreiheitsrabatt führen, der den Alterszuschlag abmildern kann. Die Tarifgestaltung basiert auf Empfehlungen des GDV und berücksichtigt neben dem Schadenfreiheitsrabatt auch regionale und typbezogene Kriterien.
In Anbetracht dieser Informationen kann man davon ausgehen, dass die Altersdiskriminierung bei Kfz-Versicherungen insbesondere für ältere Verbraucher erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Senioren müssen möglicherweise deutlich höhere Beiträge zahlen, obwohl sie über viele Jahre unfallfrei gefahren sind. Dies kann zu finanziellen Belastungen führen und die Mobilität im Alter einschränken. Darüber hinaus wirft die Praxis der Altersaufschläge bei Kfz-Versicherungen ethische Fragen auf und könnte zu öffentlicher Kritik an der Branche führen.
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