Gemäß einem Bericht von amp.20min.ch, wird die Steuerbefreiung für E-Autos in der Schweiz ab Anfang 2024 aufgehoben. Bisher waren E-Autos von der Automobilsteuer befreit, die seit 1997 eingeführt wurde. Die neue Verordnung sieht vor, dass auch Besitzer von Elektroautos ab 2024 die Automobilsteuer zahlen müssen. Die Entscheidung wurde aufgrund des starken Anstiegs der E-Autoimporte und des Steuerausfalls getroffen.
Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten steuerbefreiten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45’000 fast versechsfacht. Für das Jahr 2022 beläuft sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken, und im laufenden Jahr wird ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet. Dieses Geld fehlt dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF).
Die Aufhebung der Steuerbefreiung für E-Autos wird sich auf den Automobilmarkt auswirken. Es wird erwartet, dass die Verkaufszahlen von Elektroautos zurückgehen könnten, da die Beaufschlagung mit der Automobilsteuer die Kosten für potenzielle Käufer erhöht. Dies könnte auch Auswirkungen auf die Hersteller und Händler von Elektroautos haben, da sie möglicherweise strategische Anpassungen vornehmen müssen, um die Nachfrage aufrechtzuerhalten.
Auf der anderen Seite wird erwartet, dass die Einnahmen aus der Automobilsteuer für den NAF steigen werden, was sich positiv auf den Bundeshaushalt auswirken könnte. Die Steuererhebung auf dem Importpreis der Elektroautos wird voraussichtlich eine deutliche Änderung im Verbraucherverhalten und eine Anpassung der Preisstrategie der Autoindustrie mit sich bringen.
Insgesamt wird die Aufhebung der Steuerbefreiung für E-Autos in der Schweiz voraussichtlich eine Vielzahl von Auswirkungen auf den Automobilmarkt und die Finanzbranche haben und erfordert eine genaue Überwachung und Anpassung von Strategien seitens der Beteiligten.
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