Gemäß einem Bericht von www.gegen-hartz.de, gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, über einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung einen Teil der gezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Dieser Tarif schließt Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nicht aus. Auch einige Krankenkassen bieten Bonuszahlungen und Prämien für gesundheitsbewusstes Verhalten an. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse und kann bis zu 600 Euro pro Jahr betragen. Es stellt sich die Frage, ob diese Bonus- und Prämienzahlungen auf das Bürgergeld angerechnet werden.
Die Bonus- und Prämienzahlungen der Krankenkassen haben das Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Mitglieder können durch die Teilnahme an Bonusprogrammen finanzielle Vorteile erhalten, beispielsweise durch die Kostenübernahme für Fitness-Gadgets oder Studio-Mitgliedschaften. Einige Krankenkassen bieten Bonuszahlungen von bis zu 400 Euro an. Diese Zahlungen werden nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet und dürfen behalten werden.
Beitragsrückerstattungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen werden ebenfalls nicht an das Bürgergeld als Einkommen angerechnet, solange der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmt, die nicht der Vorsorge dienen. Die gesetzlichen Grundlagen für diese zweckbestimmten Einnahmen sind im § 53 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches V festgelegt.
Allerdings gibt es Prämien, die aufgrund einer guten Wirtschaftslage der Krankenkasse an die Mitglieder gezahlt werden und als einmalige Einnahme beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet werden. Sollten Bonus oder Rückerstattungen dennoch fälschlicherweise als Einkommen angerechnet werden, ist es empfehlenswert, einen Widerspruch einzulegen und auf die zweckbestimmte Natur der Einnahme zu verweisen.
Insgesamt zeigen die Bonus- und Prämienzahlungen der Krankenkassen den Trend, gesundheitsbewusstes Verhalten zu belohnen und zu fördern. Dadurch können Mitglieder finanzielle Anreize erhalten, ihre Gesundheit zu pflegen, ohne dass diese zusätzlichen Einnahmen auf das Bürgergeld angerechnet werden. Dies kann dazu beitragen, das Wohlbefinden der Versicherten zu steigern und langfristig die Gesundheitskosten zu senken.
Den Quell-Artikel bei www.gegen-hartz.de lesen