Gemäß einem Bericht von www.gegen-hartz.de, startet die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage gegen Zalando aufgrund unrechtmäßig erhobener Mahngebühren. Laut dem Rechtsexperten der Verbraucherzentrale Sachsen, Michael Hummel, sind diese Gebühren unzulässig, da es keine Regelungen in den AGB von Zalando gibt und die angeführten Kosten bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering sind. Die Sammelklage basiert auf der EU-Verbandsklagerichtlinie und bietet ein effektives Instrument, um Geld für alle Betroffenen einzuklagen. Unternehmen wie Zalando können so gegen Massenschäden vorgehen, die Verbrauchern oft nicht wegen geringer Beträge vor Gericht ziehen.
Die unrechtmäßig erhobenen Mahngebühren von Zalando haben potenziell weitreichende Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher. Aufgrund der hohen Anzahl an Bestellungen, die Zalando im Jahr 2022 abwickelte, könnte die Verbraucherzentrale Sachsen eine beträchtliche Anzahl von Klägern mobilisieren, die sich der Sammelklage gegen Zalando anschließen möchten. Dies könnte zu einem Imageverlust und wirtschaftlichen Verlusten für Zalando führen. Zudem könnte es ein präventives Signal an andere Online-Versandhändler senden, ihre Geschäftspraktiken zu überdenken, um ähnlichen rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.
Darüber hinaus würde die erfolgreiche Durchsetzung der Sammelklage den Verbrauchern, insbesondere Geringverdienern, Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehenden sowie Rentnern und Rentnerinnen, helfen, sich vor unrechtmäßigen Gebühren zu schützen. Dies könnte langfristig dazu beitragen, unzulässige Praktiken von Online-Versandhändlern zu unterbinden und die Rechte der Verbraucher zu stärken.
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