Gemäß einem Bericht von www.volksstimme.de, muss fast jedes vierte Unternehmen, das staatliche Corona-Hilfen erhalten hat, einen Teil davon zurückzahlen. Die Schlussabrechnung des Wirtschaftsministeriums basiert auf Stichproben von 338.000 eingereichten Anträgen. Rund 40 Prozent der Betriebe erhalten jedoch auch Nachzahlungen vom Bund.
Die Corona-Überbrückungshilfen wurden an existenzbedrohte Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen unbürokratisch ausgezahlt. Dazu gehörte aber die Verpflichtung zur Schlussabrechnung, bei der der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit der Prognose abgeglichen wurden. Möglicherweise müssen Unternehmen Geld zurückzahlen, wenn sich der tatsächliche Umsatzrückgang als geringer herausstellt als ursprünglich angegeben.
Insgesamt wurden 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für verschiedene Programme wie die November-, Dezember- oder Neustarthilfe ausgezahlt. Die Frist für die Schlussabrechnungen war der 31. Oktober, kann aber bis zum 31. März verlängert werden.
Diese Rückzahlungen könnten sich negativ auf die Finanzbranche auswirken, da Unternehmen in finanzielle Bedrängnis geraten könnten. Die Unsicherheit über Rückzahlungen könnte auch die Investitionsbereitschaft beeinflussen und die wirtschaftliche Erholung verzögern. Es ist wichtig, dass Unternehmern in dieser Situation Unterstützung und Beratung angeboten wird, um die Auswirkungen auf den Markt zu minimieren.
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