Gemäß einem Bericht von www.sueddeutsche.de, hat die EU-Kommission zugestimmt, staatliche Notfallmaßnahmen gegen hohe Energiekosten bis zum Sommer 2024 zu erlauben. Dies ermöglicht es den EU-Ländern, den Unternehmen länger als ursprünglich geplant einen Teil der Mehrkosten für Energie abzunehmen. Die Beihilferegeln wurden im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine gelockert, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Berlin setzte sich für die erneute Verlängerung des „befristeten Krisenrahmens“ ein, wodurch Maßnahmen wie die Gas- und Strompreisbremse theoretisch aufrechterhalten werden können.
Wirtschaftsminister Robert Habeck äußerte jedoch Zweifel, ob nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch genug Geld für diese Notfallmaßnahmen zur Verfügung stehen würde. Das Gericht untersagte Corona-Kredite nachträglich für Klimaschutz und die Modernisierung der Industrie umzuwidmen, was zu einem Finanzloch von 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds führt. Es bleibt unklar, wie die Ampel-Koalition dieses Loch stopfen wird.
Die EU-Kommission verlängert auch Maßnahmen, um die Folgen von Sanktionen und anderen Kriegsauswirkungen für Unternehmen abzufedern. Betroffene Unternehmen dürfen mit Unterstützungsbeträgen rechnen, die je nach Sektor bis zu 2,25 Millionen Euro betragen können.
Diese staatlichen Notfallmaßnahmen und Unsicherheiten bezüglich der Finanzierung können erhebliche Auswirkungen auf den Markt haben. Unternehmen könnten weiterhin von staatlicher Unterstützung profitieren, was sich auf die Wettbewerbsfähigkeit und Preissetzung auswirken könnte. Die Ungewissheit bezüglich der Finanzierung könnte zudem Investitionen und Innovationen in der Energiebranche beeinträchtigen. Verbraucher könnten von Marktverzerrungen durch staatliche Eingriffe betroffen sein und sich höheren Energiekosten gegenübersehen, wenn die Unsicherheit bezüglich der Finanzierung anhält.
Den Quell-Artikel bei www.sueddeutsche.de lesen