Gemäß einem Bericht von www.faz.net, stellt das Haushaltsloch der Ampelkoalition nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine außergewöhnliche Haushaltsnotlage dar. Frühere Regierungen haben in ähnlichen fiskalischen Krisen oft ähnlich große oder größere Kraftanstrengungen auf sich genommen.
Ein besonders prägnantes Beispiel dafür ist das Jahr 1982, in dem die Konsolidierung des Staatshaushalts 1,18 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erreichte. Das entspricht ziemlich genau dem jetzigen Konsolidierungsbedarf der Ampelkoalition, legt man eine Schätzung des Ökonomen Thiess Büttner zugrunde. Danach klafft im kommenden Haushaltsjahr ein Finanzloch von 52 Milliarden Euro, was in etwa 1,2 Prozent der erwarteten Wirtschaftsleistung entspricht.
Als Finanzexperte lässt sich daraus ableiten, dass die notwendige Konsolidierung des Haushalts der Ampelkoalition keine ungewöhnliche Aufgabe darstellt. Frühere Regierungen haben größere Herausforderungen bewältigt, indem sie vor allem die Ausgaben gekürzt haben. Die aktuelle Finanzlage erfordert möglicherweise ähnliche Maßnahmen, um das Defizit zu senken. Dies könnte Auswirkungen auf den Finanzmarkt und die Wirtschaft haben, da Kürzungen bei öffentlichen Ausgaben und gegebenenfalls Steuererhöhungen die Konsum- und Investitionsausgaben beeinflussen können. Die genaue Auswirkung hängt jedoch von den konkreten Maßnahmen ab, die die Regierung zur Haushaltskonsolidierung ergreifen wird.
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