Gemäß einem Bericht von www.kreiszeitung.de,
Von der Geburtsurkunde bis zur Gehaltsabrechnung: Nicht alle Dokumente haben eine lebenslange Daseinsberechtigung. So manches darf in den Schredder. Die Verbraucherzentrale rät, Dokumente, die Auskunft über Abstammung, Identität, berufliche oder schulische Qualifikationen oder die persönlichen Finanzen geben, nicht zu entsorgen. Viele Unterlagen sind zudem für Angehörige relevant, um beispielsweise die Sterbeurkunde zu beantragen. Medizinische Dokumente sollten ebenfalls nicht verloren gehen, da die Aufbewahrungsfrist in Krankenhäusern oder Praxen nach 10 Jahren endet. Das Testament stellt bei der Aufbewahrung wichtiger Dokumente die einzige Ausnahme dar, da es üblicherweise beim Nachlassgericht oder Amtsgericht hinterlegt wird.
Diese Dokumente sollten dringend aufbewahrt werden:
– Geburtsurkunde
– Geldanlagen wie Aktien, Wertpapiere oder Sparbücher
– Gültige Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Pass
– Heiratsurkunde oder Scheidungspapiere
– Kaufverträge von größeren Anschaffungen z. B. Auto, Uhren etc.
– Kreditunterlagen und Grundbuchauszüge von Immobilien
– Patientenverfügung und ärztliche Unterlagen
– Sozialversicherungsausweis
– Unterlagen zu Aufenthalten in Kliniken, Kinderheimen oder Gefängnissen
– Vollstreckungsbescheide und Gerichtsurteile
– Zeugnisse aus der Schule oder Studium, Praktikumsnachweise oder Arbeitszeugnisse
Unterlagen wie Arbeitsverträge, Sozialversicherungsmeldungen und Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit sollten ebenfalls aufbewahrt werden, da sie zur Berechnung des Rentenanspruchs relevant sein könnten. Handwerkerrechnungen, Quittungen, Kaufverträge, Garantieunterlagen und Gehaltsabrechnungen haben je nach Gültigkeit verschiedene Aufbewahrungsfristen. Diese variieren in der Regel zwischen einem und sechs Jahren. Steuerunterlagen oder andere Belege, die für das Finanzamt von Bedeutung sein könnten, sollten Sie mindestens vier Jahre, manchmal sogar bis zu zehn Jahre lang aufbewahren. Der Beginn der Aufbewahrungsfrist startet mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die entsprechende Rechnung ausgestellt oder der Vertrag unterschrieben wurde.
Wichtige Dokumente sollten nicht einfach im Papierkorb landen, da dies schwerwiegende Folgen haben könnte. Um sensible Informationen auf Papier sicher zu vernichten, sollten diese besser geschreddert werden. Persönliche Daten können so unleserlich gemacht und vor Missbrauch geschützt werden. Ein neues Tool der Schufa kann mittlerweile Auskunft darüber geben, ob jemand bereits Opfer von Datenklau geworden ist. Zusätzlich ist es ratsam, im Falle eines Notfalls Sicherheitskopien der wichtigsten Dokumente anzufertigen und griffbereit in einer Dokumentenmappe aufzubewahren.
Den Quell-Artikel bei www.kreiszeitung.de lesen