Gemäß einem Bericht von regionalheute.de,
Am Jahresende freuen sich viele Arbeitnehmer über zusätzliches Geld, sei es für die Versicherungsprämien des kommenden Jahres oder für Weihnachtsgeschenke. Eine Möglichkeit, zusätzliches Geld zu erhalten, sind Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld oder die Inflationsausgleichsprämie. Laut einem Bericht des bundesweit tätigen Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. gibt es große Unterschiede zwischen diesen beiden Zahlungen. Die Inflationsausgleichsprämie, im Vergleich zum Weihnachtsgeld, ist steuerfrei und wird in voller Höhe an die Mitarbeiter ausbezahlt. Auch für Minijobber wird sie nicht auf das Jahresgehalt angerechnet. Im Durchschnitt liegt das Weihnachtsgeld bei rund 2.809 Euro brutto, wobei nur gut die Hälfte der Angestellten in Deutschland diese Zahlung erhält.
Die Inflationsausgleichsprämie bietet den Arbeitgebern den Vorteil, dass sie keinerlei Risiko eingehen, da sie lediglich zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt werden muss. Zudem wird sie von den Arbeitnehmern brutto wie netto erhalten, da sie komplett von Steuern und Sozialabgaben befreit ist. Auch die Arbeitgeber sparen ihren Anteil an den Sozialversicherungen ein.
Im Gegensatz dazu ist das Weihnachtsgeld voll lohnsteuerpflichtig, was dazu führt, dass die Mitarbeiter von einer hohen Steuerbelastung betroffen sind. Minijobber können ebenfalls Weihnachtsgeld erhalten, jedoch wird es oft auf das Jahresentgelt angerechnet und kann unerwünschte sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Inflationsausgleichsprämie hingegen hat aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keinerlei Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis von Minijobbern.
Basierend auf diesen Informationen kann man daraus schließen, dass die Inflationsausgleichsprämie im Vergleich zum Weihnachtsgeld steuerlich vorteilhafter ist und sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer attraktiv ist. Diese Unterschiede könnten dazu führen, dass mehr Unternehmen dazu neigen, die Inflationsausgleichsprämie anstelle des Weihnachtsgeldes zu zahlen.
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